Mehr als 40 Prozent der bekanntesten deutschen Rap-Musikerinnen und -Musiker werben in den sozialen Medien für E-Zigaretten oder Shisha-Tabak. Das hat das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg in einer Studie festgestellt. Das DKFZ kritisierte, dass die Werbebeschränkungen für Tabak und E-Zigaretten von den deutschen Behörden nicht konsequent kontrolliert würden.
Da die Produkte vor allem eine junge Zielgruppe ansprächen, müsse die Einhaltung des Gesetzes von den deutschen Behörden besser kontrolliert werden, verlangte das Forschungszentrum. Die Produkte hätten erhebliche Gesundheitsrisiken und dürften laut EU-Richtlinie und Tabakerzeugnisgesetz nicht im Internet beworben werden.
Werbung auf Social Media: Verharmlosung von E-Zigaretten und Shisha-Tabak
Ein DKFZ-Team untersuchte im Januar 2024 auf Instagram, Facebook, TikTok, Youtube und X die Beiträge der 60 populärsten deutschen Rapper, 50 Männer und 10 Frauen. Laut der Studie warben 26 der 60 Rapper dort für Shisha-Tabak oder E-Zigaretten. Aromen würden häufig mit Bildern von Früchten beworben, womit sie Harmlosigkeit suggerierten. Die meisten Produkte würden über eigene Social-Media-Profile vermarktet und seien oft mit Online-Shops verlinkt. Dabei sei oft nicht klar, ob es sich um Eigenmarken der Künstler handle und ob und wie sie an den Firmen beteiligt seien.
Social Media-Plattformen setzen eigenes Werbeverbot nicht ausreichend um
Die Untersuchung zeige, dass die Werbebeschränkungen für Tabak und E-Zigaretten von den deutschen Behörden nicht konsequent kontrolliert würden, sagte Katrin Schaller, Präventionsexpertin des Krebsforschungszentrums. "Die Social Media-Plattformen setzen ihre eigenen Regeln, nach denen Tabak nicht beworben werden darf, nicht ausreichend um."
Die zuständigen Landesbehörden, die das gesetzliche Tabakwerbeverbot kontrollieren müssen, müssen endlich auch im Bereich der sozialen Medien aktiv werden.
Zum 1. Januar 2021 trat das zweite Änderungsgesetz zum Verbot der Tabakwerbung in Kraft. Es dehnte das bereits bestehende Werbeverbote für Zigaretten und nikotinhaltige E-Zigaretten auf Außen- und Kinowerbung aus und führte stufenweise ein Verbot der Außenwerbung auch für Produkte ohne Nikotin ein. Außenwerbung für Tabakerhitzer ist seit dem 1. Januar 2023 verboten, für nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter seit dem 1. Januar 2024.