Das Landgericht Hechingen hatte keine Zweifel daran, dass ein Mann seine Nichte und einen ihrer Freunde umgebracht hat. Es stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Das Landgericht Hechingen hatte keine Zweifel daran, dass ein Mann seine Nichte und einen ihrer Freunde umgebracht hat. Es stellte die besondere Schwere der Schuld fest.