September 1953

Plädoyer des Verteidigers der Angeklagten Herbert Kribus und Conrad Kuchheida

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Das Plädoyer des Verteidigers der Angeklagten Herbert Kribus und Conrad Kuchheida, Rechtsanwalt Zumpe (Vorname und korrekte Schreibweise des Nachnamens unbekannt; der Name findet sich nicht in den überlieferten Prozessakten).

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Rechtsanwalt Zumpe hält sein Plädoyer

Wie es in den DDR-Prozessen der 1950er Jahre immer wieder vorkam, verteidigt der Verteidiger nicht seine Mandanten, sondern folgt im Wesentlichen der Anklage. Allenfalls mit der Bitte um ein "gerechtes Urteil" zu fällen.

Kapitalist qua Geburt?

Rechtsanwalt Zumpe mahnt zudem mildernde Umstände an und begründet dies unter anderem damit, dass die Oberschlesier, die seine Klienten beide sind, generell zum Kapitalismus neigten, also quasi von Geburt an vorbelastet seien.

"Polen können keine Kommunisten sein"

Verteidiger RA Zumpe, Schlussplädoyer für die Angeklagten Kribus und Kuchheida. Der Vorwurf der Anklage ist schwerwiegend, beide Angeklagten sind schuldig im Sinne der Anklage. Entstammen kleinbürgerlichen Kreisen. In Oberschlesien gab es eine Konzentration des Kapitals, Chauvinismus, Nationalisten, sprichwörtlich: "Polen können keine Kommunisten sein", also waren die Mandanten typische Handlanger des Kapitalismus, schon aufgrund ihrer Herkunft.

Beide Angeklagte sind bereit, den Schaden wiedergutzumachen. Der Strafzweck kann in Isolierung und Erziehung liegen. Zumpe plädiert für Erziehung für seine Angeklagten. Sind aber noch nicht "voll verwertbare Menschen für den Aufbau". "Ich bitte, das Vorgetragene zur Findung des Strafmaßes in Erwägung zu ziehen."

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AUTOR/IN
SWR