Bewahrung der Musiklandschaft nach der Pandemie
Die Hilfe richtet sich an öffentlich und frei finanzierte Orchester und Ensembles vergleichbarer Größe. Für einzelne Klangkörper sind bis zu 400.000 Euro Förderung über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren möglich. Voraussetzung sei, dass die Projekte nicht der regulären Arbeit des Klangkörpers zuzurechnen seien.
Damit würden für die Zeit nach der Pandemie Anreize und Freiräume
für die Erprobung neuer Arbeitsweisen und Vermittlungsformen geschaffen, sagte Grütters. Dies sei ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung „unserer weltweit einzigartigen Musikkultur“.
Exzellenzprogramm und Corona-Hilfen
Eine Förderung aus dem ersten Teil des Programms „Exzellente Orchesterlandschaft“ erhielt 2017 bis 2019 unter anderen die Südwestdeutsche Philharmonie in Konstanz, das Philharmonische Orchester Vorpommern und das Ensemble Musikfabrik aus Köln.
Im Sommer 2020 wurde das Exzellenzprogramm angesichts der Corona-Krise als Soforthilfe für die freie Orchesterszene genutzt. Gefördert wurden insgesamt 27 Ensembles mit je 200.000 Euro - unter anderem die Akademie für Alte Musik Berlin, das Ensemble Musikfabrik, das Mahler Chamber Orchestra, das Stehgreif Orchester und das Freiburger Barockorchester als einziges Ensemble aus dem Südwesten.