Radioreport Recht

Grenzen setzen und erziehen – 100 Jahre Jugendstrafrecht

Stand
AUTOR/IN
Elena Raddatz und Max Bauer

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Jugendliche muss die Strafjustiz anders behandeln als erwachsene Straftäter. Nicht Vergeltung, sondern Prävention und Erziehung muss das Ziel sein. Das war bereits 1923 der Grundgedanke, als das Jugendstrafrecht in Deutschland eingeführt wurde. Wie hat das Jugendstrafrecht sich seither entwickelt? Welche Strafen sind bei Jugendlichen sinnvoll? Und wie kriminell ist die Jugend heute wirklich? Aus Anlass des Jubiläums „100 Jahre Jugendstrafrecht“ geht der SWR1-Radioreport Recht diesen Fragen nach. Wir sprechen mit Prof. Dr. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Tübingen und mit Liane Kunz von der Jugendgerichtshilfe des Landkreises Karlsruhe.

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Elena Raddatz und Max Bauer