Das neue Corona-Gesetz: Gutscheine
Wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung das Verbraucherrecht eingeschränkt. Statt Geld zurück für ausgefallene Veranstaltungen gibt es nun Gutscheine. Was heißt das konkret? Alle wichtigen Informationen haben wir hier zusammengestellt:
Was, wenn ich keinen Gutschein einlösen will?
Dann muss man abwarten bis Anfang 2022. Dann sollen die Veranstalter den vollen Wert nicht genutzter Gutscheine auszahlen:
Ausnahmen gelten außerdem, wenn Sie nachweisen können, dass Sie momentan ohne die Auszahlung des Gutscheinwertes nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ist die Gutscheinlösung für Sie aufgrund Ihrer Lebensumstände nicht zumutbar, muss der Veranstalter (oder Betreiber etc.) Ihnen Ihr Geld zurückzahlen.
Zuhause bleiben wegen Corona?
Was ist, wenn die Corona-Kontaktbeschränkungen gelockert oder ganz aufgehoben werden - eine geplante Veranstaltung findet also statt. Aber der Ticket-Käufer hat immer noch Angst vor Ansteckung und will die Veranstaltung nicht besuchen - was dann? Dann hat er auch keinen Anspruch auf Erstattung. Grund:
Insofern trage der Daheimgebliebene das Risiko, auf seinem Geldverlust sitzenzubleiben. Zwar könnte ihm der Veranstalter einen Ersatztermin oder eine Rückerstattung anbieten. Rein rechtlich muss es nicht, er kann sich aber kulant zeigen.
Viel Solidarität beim Publikum
Eines aber hat sich in der Corona-Krise im Unterhaltungs-Sektor auch gezeigt: die Solidarität des Publikums. Vor allem mit kleineren Bühnen, Veranstaltern, Bands oder Künstlern. Da diese oft "von der Hand in den Mund leben" und keine großen Rücklagen haben, haben viele Menschen ihre Tickets ganz bewusst nicht zurück gegeben, damit die Einnahmen nicht verloren gehen und die Gefahr einer Pleite etwas gemildert wird.
Es gibt sogar immer wieder "Fake-Konzerte", für die man Tickets kaufen kann: eine Veranstaltung, die es nur auf dem Papier gibt, die aber niemals stattfinden wird - der Ticket-Kauf ist also eine direkte Spende an Veranstalter oder Künstler.