Mit dem Grundgesetz zum Umsturz?

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Justizreporterinnen und Justizreporter der ARD Rechtsredaktion
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In der 17. Folge der Justizreporter*innen spricht Michael Nordhardt mit seinem Kollegen Kolja Schwartz über das Widerstandsrecht aus dem Grundgesetz. Im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen berufen sich viele auf die Verfassung und rufen zum legalen Sturz der Regierung auf. Aber ist Art 20 Absatz 4 für Grundrechtseinschränkungen gedacht oder wann greift das Widerstandsrecht?
Außerdem sprechen die Justizreporter*innen u.a. mit Gigi Deppe über die nunmehr zweite Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Berliner Raser-Fall. Bei einem Angeklagten hat die Verurteilung wegen Mordes bestand, bei dem anderen nicht. Wie hat der BGH seine Entscheidung begründet und was heißt das für andere Raser? Für das dritte Thema kommt Frank Bräutigam ins Podcast-Studio. Er war beim Prozessauftakt im Strafverfahren gegen Stephan E. dabei. Der Mann, der laut Bundesanwaltschaft vor gut einem Jahr den damaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen haben soll. Was sind die Eindrücke aus dem Gerichtssaal?

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