Artikel 5 des Grundgesetzes (Foto: IMAGO, IMAGO / Schöning)

Das Konzept der Wahlberichterstattung des SWR

Das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit

Stand

Warum ist der SWR in der Wahlberichterstattung an das sogenannte „Prinzip der abgestuften Chancengleichheit“ gebunden und was versteht man darunter? 

Wahlberichterstattung ist für die Journalistinnen und Journalisten des SWR immer eine besondere Herausforderung. Zum einen haben sie den Auftrag, das Publikum umfassend zu informieren, damit es sich seine Meinung bilden und eine möglichst fundierte Wahlentscheidung treffen kann. Und natürlich muss der SWR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt dabei immer ausgewogen und unparteiisch berichten. Die Auswahl der Themen, über die er berichtet, ist einzig und allein der Entscheidung der Redaktionen vorbehalten. Sie entscheiden nach journalistischen Grundsätzen, welche Themen für das Publikum des SWR besonders relevant sind. Das ist durch die Rundfunkfreiheit in Art. 5 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantiert.

Der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit

Gleichzeitig muss der SWR als Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Sachen Wahl neutral sein und die Parteien gleichbehandeln. Das bedeutet aber nicht, dass alle Parteien gleich oft im Programm vorkommen müssen, denn dann würden die Wahlchancen von kleinen Parteien zu Lasten der großen Parteien verbessert. Was mit Gleichbehandlung der Parteien gemeint ist, ergibt sich aus dem Parteiengesetz: Parteien mit gleichen Wahlchancen müssen gleichbehandelt werden und Parteien mit ungleichen Wahlchancen ungleich. Das wird als Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit bezeichnet. Und den muss der SWR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt auch bei seiner Wahlberichterstattung beachten. Das haben die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht so entschieden.

Die Journalist*innen des SWR müssen also zugleich ihrer Aufgabe nachkommen, das Publikum über alle aus journalistischer Sicht relevanten Themen zu unterrichten und zugleich in den Wahlsendungen des SWR darauf achten, dass die Parteien entsprechend ihrer Bedeutung und ihren Wahlchancen darin vorkommen.

Kategorisierung der Parteien

Das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit führt grob gesagt zu einer Kategorisierung nach größeren und kleineren Parteien, solchen, die Chancen auf Überwindung der 5-Prozent-Hürde und damit auf Einzug in das Parlament haben und solchen, die es vermutlich nicht schaffen. Und auch – wieder grob gesagt – darf und soll über die größeren Parteien mehr berichtet werden als über die kleineren.

Wahlchancen der einzelnen Parteien

Bei der Beurteilung der Wahlchancen einer Partei spielen verschiedene Aspekte eine Rolle. Nach dem Gesetz soll dabei insbesondere auf die Ergebnisse bei den vorangegangenen Wahlen geschaut werden. Bei einer Landtagswahl wird also auf die vorangegangene Landtagswahl geschaut. Aber auch das Landesergebnis bei seitdem stattgefundenen Bundestags- und Europawahlen spielt eine Rolle. Bei einer Bundestagswahl ist das vorangegangene Bundestagswahlergebnis wichtig, aber auch hier werden Ergebnisse von Wahlen auf Landes- und Europaebene betrachtet, um die Wahlchancen zu beurteilen.

Und die Bedeutung einer Partei richtet sich auch danach, wie groß ihre Mitgliederzahl ist und wie lange und kontinuierlich sie sich schon an Wahlen beteiligt hat. Nicht zuletzt fließen Vorwahlumfragen in die Beurteilung mit ein, also wie hoch eine Partei aktuell in der Wählergunst zu stehen scheint.

Auswahl von Spitzenkandidierenden für TV-Diskussionen

Aus der Abstufung der Parteien nach ihrer Bedeutung und ihren Wahlchancen ergibt sich, dass manche Parteien in der Berichterstattung mehr in den Fokus genommen werden und manche etwas weniger. Ein Beispiel: Vor der Wahl diskutieren in der sogenannten „Elefantenrunde“ im SWR Fernsehen die Spitzenpolitiker*innen der Parteien miteinander, die Aussicht haben, in den nächsten Landtag einzuziehen. Der SWR muss hier eine Auswahl für ein Debatten-Format treffen, weil eine Diskussion mit den Spitzenkandidierenden aller zur Wahl antretenden Parteien keinen Sinn machen würde. Für das Publikum würde ansonsten zu wenig Zeit bleiben, um sich von den unterschiedlichen Positionen der Parteien einen echten Eindruck zu verschaffen. Daher muss vorab eine Auswahl getroffen werden, wer an einer solchen Runde teilnimmt und sich der Diskussion stellt. Bei dieser notwendigen Auswahl der Politikerinnen und Politiker hilft dem SWR die Beurteilung der Wahlchancen, die aufgrund des Prinzips der abgestuften Chancengleichheit vorgenommen wurde.

Keine Vernachlässigung kleinerer Parteien

Dass die kleineren Parteien nicht in der Runde der Spitzenpolitiker*innen vertreten sind, heißt aber nicht, dass der SWR nicht über sie berichtet. Der SWR hat ein journalistisches Gesamtkonzept erstellt, in dem er festgelegt hat, in welchen Sendungen des Fernsehens und des Hörfunks oder online welche Kategorien von Parteien vorkommen. Außerdem werden im “SWR Kandidatencheck” alle Bewerber*innen aus allen Wahlkreisen einzeln vorgestellt. Nicht zuletzt ermöglicht der SWR seinen Nutzer*innen einen direkten Vergleich der Wahlprogramme aller an der Wahl beteiligten Parteien.

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SWR