Der ehemalige Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn sitzt auf der Anklagebank im Landgericht Koblenz. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.

Urteil am Landgericht Koblenz

Drei Jahre Haft für Ex-Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn

Stand

Fast 560.000 Euro hat der Ex-Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn veruntreut. Das Landgericht Koblenz hat ihn jetzt zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der ehemalige Geschäftsführer das Geld der Lebenshilfe Rhein-Lahn in die eigene Tasche gewirtschaftet hatte, um sich einen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren.

Das hatte er selbst bereits während der Ermittlungen und auch zu Beginn des Prozesses gestanden. Mit dem Geld habe er sich unter anderem mehrere E-Bikes und ein Quad gekauft, außerdem teure Uhren und mehrere Urlaube finanziert.

Taten führten zur Insolvenz der Lebenshilfe Rhein-Lahn

Zum Teil mehrfach die Woche hatte er sich Geld von den Konten der gemeinnützigen Lebenshilfe GmbH und dem Lebenshilfe-Verein überwiesen oder bar abgehoben. Das hatten Zeugen auch vor Gericht bestätigt. Bis zu seiner Verhaftung im Dezember 2021 war der Lebenshilfe Rhein-Lahn so ein Schaden von fast 560.000 Euro entstanden.

Die Lebenshilfe Rhein-Lahn war dadurch in die Insolvenz geraten, etwa 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verloren ihren Job. Weil der Ex-Geschäftsführer keinen Insolvenzantrag eingereicht hatte, als die Lebenshilfe schon zahlungsunfähig war, wurde er auch wegen Insolvenzverschleppung verurteilt. Ebenso für vorsätzlichen Bankrott und Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung.

Ex-Geschäftsführer zeigt vor Gericht Reue

Bevor das Urteil verkündet wurde, betonte der Angeklagte nochmals, dass es ihm leid tue und dass er sich den Folgen seines Handelns stelle. Außerdem werde er weiter versuchen, den Schaden wieder gutzumachen. Mehr als 500.000 Euro muss er zurückzahlen - auch das hat das Gericht entschieden.

Es rechnete dem Angeklagten unter anderem das Geständnis strafmildernd an - auch weil er erkennbare Reue zeige, sagte der Vorsitzende Richter. Außerdem habe er sich kooperativ gezeigt, um bei weiteren Ermittlungen rund um die Insolvenz der Lebenshilfe zu unterstützen. So kam das Gericht am Ende auf eine Gesamtstrafe von drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und drei Monate gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft ermittelt außerdem gegen ehemaligen Landrat

Seit Sommer 2023 ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz im Zusammenhang mit der Lebenshilfe auch gegen den früheren Landrat Frank Puchtler (SPD). Dabei geht es um den Anfangsverdacht, Puchtler habe Akten des Jugendamtes über die Lebenshilfe "der dienstlichen Verfügung“ entzogen. Außerdem steht der Anfangsverdacht der Untreue im Raum, weil der bereits in finanzielle Schieflage geratenen Lebenshilfe weiter Geld überwiesen wurde, ohne auf eine zeitnahe Abrechnung der Kosten zu bestehen.

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