Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit kann das Blatt unter bestimmten Auflagen vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung werde im Hauptsacheverfahren fallen, so das Gericht. Demnach sind die Erfolgsaussichten der Klage offen. Es bestünden jedoch keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes, auf das sich das Verbot von Bundesinnenministerin Faeser gestützt hatte. „Alles spricht auch dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist“, schlussfolgert das Gericht. Kurzum: Das Magazin könnte bald wieder vom Markt verschwinden.
Aufräumarbeiten um Bruchsal und Karlsruhe dauern an
In und um Bruchsal liefen heute an vielen Orten zahlreiche Aufräumarbeiten nach dem schweren Unwetter am vergangenen Abend und in der Nacht im Landkreis Karlsruhe. Wegen eines Erdrutsches nach starkem Regen konnten Züge zwischen Bruchsal und Bretten heute am Tag nicht wie gewohnt fahren. Für Schwierigkeiten in der Region sorgt außerdem nach wie vor die Sperrung der Rheintalbahn, die Logistik-Probleme rund um die Bahnverbindung nach Baden-Baden dauern an.