Dutzende Menschen tanzen zur Musik im Club Kantine. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Felix Kästle)

Bis zu 40 Personen auf der Tanzfläche

Disko-Betreiber im Kreis Sigmaringen verstößt gegen Tanzverbot

Stand

In Meßkirch im Kreis Sigmaringen hat ein Diskobetreiber in der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag gegen das Tanzverbot verstoßen. Dem Betreiber droht jetzt ein Bußgeld.

Eine Diskothek in Meßkirch (Kreis Sigmaringen) hat sich über das gesetzliche Tanzverbot an Karfreitag hinweggesetzt. Bei einer Überprüfung erwischten Beamte in der Nacht zum Samstag 30 bis 40 Frauen und Männer auf der Tanzfläche, teilte die Polizei mit. Der Disko-Betreiber in der Kleinstadt sieht nun einem Ordnungswidrigkeitenverfahren entgegen.

Verbot von Tanzveranstaltungen in Deutschland

An den sogenannten stillen Tagen wie dem Karfreitag oder dem Volkstrauertag besteht in weiten Teilen Deutschlands ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen. Hintergrund ist die Auffassung, dass Tanz und Ausgelassenheit an solchen "stillen Feiertagen" aus Gründen der Moral, Religion oder Tradition unangemessen sind. Untersagt sind dann auch andere laute öffentliche Veranstaltungen, die über den "Schank- und Speisebetrieb hinausgehen" - etwa Sportveranstaltungen, Märkte, Pferderennen, Umzüge oder Volksfeste.

Das baden-württembergische Feiertagsgesetz ist mit Blick auf die Karwoche streng: Von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr, gilt ein Verbot von Tanzveranstaltungen. Clubs dürfen in dieser Zeit niemanden auf die Tanzfläche lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder für die Veranstalter. Tanzverbote gibt es zudem an Allerheiligen, am Buß- und Bettag sowie am Volkstrauertag und am Totengedenktag.

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Strenges Tanzverbot noch zeitgemäß?

Die SWR Aktuell-Community auf Instagram ist zum Tanzverbot geteilter Meinung. Für einen Beitrag haben wir mit Menschen in Stuttgart gesprochen:

Ein Passant sieht das Tanzverbot kritisch - veraltet sei es, vor allem angesichts der verschiedenen Glaubensrichtungen in Deutschland. "Es sollte jeder für sich entscheiden, ob man feiern gehen möchte, oder den Tag ruhig verbringt". Dementgegen argumentieren einige User: "Ein wenig christliche Tradition sollten wir uns doch bewahren" und "Das hat was mit Respekt dem Glauben gegenüber zu tun", heißt es in den Kommentaren, die viel Zustimmung erhalten. Ein anderer User folgert aus der Diskussion: "Es ist ein christlicher Feiertag. Schafft den Feiertag ab, geht arbeiten, dann könnt ihr auch tanzen."

Andere fühlen sich vom Tanzverbot nicht beeinträchtigt - ihnen ist es fast schon egal. "Ich gehe zwar gern in die Discothek, aber einmal kann ich da ruhig auch drauf verzichten", sagt eine Passantin. In den Kommentaren findet ihre Meinung Zustimmung: "Es gibt wichtigeres als Tanzen" und "Jedes Jahr das gleiche Thema - einfach akzeptieren", finden einige User.

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SWR