Schild am Eingang des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Foto: SWR)

Entscheidung des OLG Karlsruhe

Kind aus der Ortenau durfte nicht zur Schule: Sorgerecht vorübergehend entzogen

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Weil sie ihr Kind wegen der Coronamaßnahmen nicht in die Schule geschickt haben, entzog das Oberlandesgericht Karlsruhe den Eltern aus der Ortenau vorübergehend teilweise das Sorgerecht.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat Eltern aus dem Ortenaukreis das Sorgerecht in Bezug auf die Schulpflicht teilweise entzogen. Sie hatten ihr Kind nicht in die Schule geschickt und das mit der Test- und Maskenpflicht begründet. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Inzwischen haben die Eltern laut Gericht eingelenkt und das vollständige Sorgerecht wieder zurückerhalten.

SWR-Reporter Ulf Seefeldt berichtet über den Fall in der Ortenau:

Schule schaltete das Jugendamt ein

Das damals sechsjährige Kind hätte ab September 2021 die erste Klasse besuchen müssen. Es war aber bis zum Ende des Schuljahres in diesem Sommer nie erschienen. Die Schule hatte daraufhin das Jugendamt eingeschaltet, Gespräche mit den Eltern scheiterten aber. Sie begründeten ihre Entscheidung mit der Test- und Maskenpflicht sowie der angeblichen Gefahr einer sogenannten Zwangsimpfung, wie es in der Mitteilung des Gerichts heißt.

Junge geht wieder zur Schule

Das Offenburger Familiengericht entschied daraufhin, dass die Eltern das Kind zur Schule schicken müssen. Die Eltern wiederum legten Beschwerde ein. Die Richter am zuständigen Senat des Oberlandesgerichts mit Sitz in Freiburg haben den Eltern vorübergehend das Sorgerecht entzogen. Inzwischen geht der Junge normal zur Schule, wie das Gericht auf SWR-Anfrage bestätigte. Die Eltern würden kooperieren. Sie haben das Sorgerecht deshalb wieder zurückbekommen.

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