Bremslichter im Nebel (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Picture Alliance)

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Die richtige Beleuchtung im Nebel

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AUTOR/IN
Benedict Walesch

Im Nebel ist das Licht ein wichtiger Sicherheitsfaktor. Oft herrscht aber bei Autofahrer:innen Unklarheit darüber, welches Licht wann ein- bzw. ausgeschaltet werden muss

Tagfahr- und Abblendlicht

Viele Autos sind mit dem sogenannten Tagfahrlicht ausgestattet. Im Nebel hat das entscheidende Nachteile: Das Tagfahrlicht leuchtet nur vorne, von hinten ist man für die nachfolgenden Autos damit sehr schlecht zu erkennen. Außerdem, so Johannes, Boos, ADAC, reagiere die Lichtautomatik nur auf Helligkeit, nicht aber auf Sichtbehinderungen und funktioniere nicht bei starkem Nebel. Das Abblendlicht muss also vom/von der Fahrer:in manuell eingeschaltet werden.

Die Nebelscheinwerfer

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass wenn die Sicht z.B. durch Nebel stark eingeschränkt ist, man auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren hat. Die Nutzung der Nebelscheinwerfer dagegen, also der Beleuchtung vorne am Auto (nicht zu verwechseln mit der Nebelschlussleuchte hinten) für derartige Witterungsverhältnisse, muss nicht, sondern "darf" laut StVO "eingeschaltet sein".

Die Nebelscheinwerfer sind sehr hilfreich, weil sie das Licht flach über die Straße streuen, Fernlicht ist bei Nebel eher nicht zu empfehlen, weil es die Sicht eher noch verschlechtert.

Die Nebelschlussleuchte

Großes Reizthema ist die Nebelschlussleuchte (hinten am Fahrzeug). Vergisst man sie auszuschalten wenn der Nebel sich gelichtet hat, werden nachfolgende Autofahrer:innen unnötig geblendet.

"Könnte irgend jemand den Leuten sagen, dass man die Nebelschlussleuchte erst bei Nebel und einer Sichtweite von max. 50 Metern einschalten soll?!"

Die StVO regelt: "Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt." Daraus kann man laut Johannes Boos die Faustregel ableiten: "Ist die Nebelschlussleuchte an, darf maximal Tempo 50 gefahren werden." Denn auch das regelt die StVO: bei Sichtweiten ab 50 m sind max. 50 km/h erlaubt.

Eingeschränkte SichtStark eingeschränkte SichtSicht unter 50 m
Abblendlicht manuell einschaltenNebelscheinwerfer vorne dürfen eingeschaltet werdenNebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte dürfen eingeschaltet werden
Den Sichtverhältnissen angepasste GeschwindigkeitEmpfehlung des ADAC: Abstand = Geschwindigkeit. Bei 100 m Sichtweite also max. 100 km/h fahrenmax. 50 km/h erlaubt
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Benedict Walesch