Tagfahr- und Abblendlicht
Viele Autos sind mit dem sogenannten Tagfahrlicht ausgestattet. Im Nebel hat das entscheidende Nachteile: Das Tagfahrlicht leuchtet nur vorne, von hinten ist man für die nachfolgenden Autos damit sehr schlecht zu erkennen. Außerdem, so Johannes, Boos, ADAC, reagiere die Lichtautomatik nur auf Helligkeit, nicht aber auf Sichtbehinderungen und funktioniere nicht bei starkem Nebel. Das Abblendlicht muss also vom/von der Fahrer:in manuell eingeschaltet werden.
Die Nebelscheinwerfer
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass wenn die Sicht z.B. durch Nebel stark eingeschränkt ist, man auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren hat. Die Nutzung der Nebelscheinwerfer dagegen, also der Beleuchtung vorne am Auto (nicht zu verwechseln mit der Nebelschlussleuchte hinten) für derartige Witterungsverhältnisse, muss nicht, sondern "darf" laut StVO "eingeschaltet sein".
Die Nebelschlussleuchte
Großes Reizthema ist die Nebelschlussleuchte (hinten am Fahrzeug). Vergisst man sie auszuschalten wenn der Nebel sich gelichtet hat, werden nachfolgende Autofahrer:innen unnötig geblendet.
Die StVO regelt: "Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt." Daraus kann man laut Johannes Boos die Faustregel ableiten: "Ist die Nebelschlussleuchte an, darf maximal Tempo 50 gefahren werden." Denn auch das regelt die StVO: bei Sichtweiten ab 50 m sind max. 50 km/h erlaubt.
Eingeschränkte Sicht | Stark eingeschränkte Sicht | Sicht unter 50 m |
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Abblendlicht manuell einschalten | Nebelscheinwerfer vorne dürfen eingeschaltet werden | Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte dürfen eingeschaltet werden |
Den Sichtverhältnissen angepasste Geschwindigkeit | Empfehlung des ADAC: Abstand = Geschwindigkeit. Bei 100 m Sichtweite also max. 100 km/h fahren | max. 50 km/h erlaubt |