Das Arbeitsgericht Mainz wird die Kündigungsschutzklage des Fußballprofis Anwar El Ghazi gegen den 1. FSV Mainz 05 am Mittwoch (10. Januar) verhandeln. Dabei geht es zunächst um einen Gütetermin, bei dem versucht wird, eine einvernehmliche Lösung zwischen dem Spieler und dem Verein zu finden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, könnten noch weitere Prozesstage folgen. Der 28-jährige Stürmer klagt gegen die fristlose Kündigung seines bis Sommer 2025 laufenden Vertrags durch den Fußball-Bundesligisten. Mainz 05 hatte damit auf wiederholt propalästinensische Instagram-Beiträge von El Ghazi reagiert.
Klage vor dem Mainzer Arbeitsgericht
Der in den Niederlanden geborene Marokkaner wird von dem Arbeits- und Sportrechtler Alexander Bergweiler vertreten, der öffentlich bereits Zweifel geäußert hatte, dass die fristlose Kündigung rechtmäßig sei. Der Profi war vom Club für einen propalästinensischen Post zunächst abgemahnt worden. In einem weiteren Post widersprach El Ghazi indirekt einer Mitteilung von Mainz 05, wonach er Reue gezeigt habe.
Ursprünglicher Post von Mitte Oktober
Ausgangspunkt des Falles war ein erster Beitrag des Spielers von Mitte Oktober. Nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte er in einem dann wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein." Gemeint ist, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen.