In den Sommermonaten ist traditionell viel los auf den Autobahnen in Deutschland. Deshalb gilt während der Hauptreisezeit nicht nur das traditionelle Sonntagsfahrverbot für Lkw. Auch samstags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr dürfen Lkw, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen, nicht auf bestimmen Autobahnen und Bundesstraßen unterwegs sein. Dazu gehört auch die A61.
Vier Lkw fielen bei Polizei-Kontrolle auf der A61 auf
Die Autobahnpolizei Gau-Bickelheim setzte deshalb für den letzten Tag dieses Fahrverbots eine Kontrolle an. Und prompt entdeckten die Beamten vier Lkw auf der A61. Ein Fahrer konnte eine Ausnahmegenehmigung vorweisen. Er durfte weiterfahren. Für die anderen drei endete die Fahrt jedoch. Sie mussten ihre Lastwagen stehenlassen.
Bußgelder auch für die Speditionen
Nach Angaben eines Sprechers der Autobahnpolizei gaben die Fahrer zum Teil an, nichts von dem Fahrverbot gewusst zu haben. Alle drei haben keinen Wohnsitz in Deutschland. Deshalb mussten sie das Bußgeld direkt zahlen. Grund dafür sei, dass Fahrer, die in anderen Ländern lebten, von der Bußgeldstelle häufig nicht mehr ausfindig gemacht werden könnten, so der Polizeisprecher. Laut Bußgeldkatalog wird bei Verstößen gegen das Ferienfahrverbot ein Betrag zwischen 25 und 150 Euro fällig. Auch gegen die Speditionen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Das sogenannte Ferienfahrverbot ist in der Ferienreiseverordnung festgeschrieben. Es gilt vom 1. Juli bis zum 31. August.