Der Kläger hatte nach Gerichtsangaben 10.000 Euro Schmerzensgeld und rund 2.15 Euro Schadenersatz von einem Spieler einer anderen Mannschaft gefordert - und zwar für Behandlungskosten, nachdem er bei einem Foul schwer am Sprunggelenk verletzt worden war. Der Gegenspieler stritt aber nach Gerichtsangaben ab, ihn mit Absicht verletzt zu haben. Der Kläger hat aber keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, entschied das Landgericht Koblenz (Aktenzeichen: 15 O 399/22).
Schwere Verletzungen nach Foul bei Fußballturnier
Die beiden Spieler machten 2019 bei einem Fußballturnier mit, teilte das Landgericht Koblenz am Freitag mit. Der Kläger habe sich dann bei dem Foul einen Bruch des Wadenbeins, einen Bänderriss und eine Kapselverletzung zugezogen. Er gab vor Gericht an, der Gegenspieler sei mit gestrecktem Bein und ohne Chance auf den Ball in sein Sprunggelenk gesprungen. Er habe deshalb dreimal operiert werden müssen und könne keine Kontaktsportarten mehr spielen.
Der Kläger gab weiter an, dass sein Gegenspieler vor dem Spiel über ihn verärgert gewesen sei, weil er für zwei Teams gespielt habe. Vor dem Anpfiff soll der Beklagte gesagt haben, er müsse das "dann selbst regeln".
Landgericht Koblenz wies Klage ab
Das Gericht wies die Klage des Fußballspielers aber ab, da kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Foul nachgewiesen worden sei, hieß es in einer Mitteilung. Auch wenn der Gegenspieler den Kläger am Knöchel getroffen und dabei nicht den Ball gespielt habe, sei das kein eindeutiger Hinweis auf schuldhaftes Verhalten. Im Fußball, so das Landgericht Koblenz, seien harte Zweikämpfe und Verletzungen auch bei einem regelkonformen Spiel möglich.
Eine Haftung sei nur gegeben, wenn die Grenze zur Unfairness klar überschritten werde. Auch der Schiedsrichter habe in dem Spiel das Foul nur geahndet, aber keine Karte gezückt. Das Urteil ist rechtskräftig.