Vereine kritisieren strenges Werbeverbot

Vier Cannabis-Clubs im Westerwald und Rhein-Lahn-Kreis genehmigt

Stand

Im Norden von Rheinland-Pfalz dürfen mehrere Cannabis Social Clubs jetzt offiziell Hanf anbauen und an ihre Mitglieder verkaufen. Viele Clubs sind allerdings noch nicht so weit.

Das lange Warten hat ein Ende: In Diez, Neuwied, Dernbach und Hartenfels sind vier Cannabis Clubs genehmigt worden. Das hat das Land mitgeteilt. In ganz Rheinland-Pfalz haben insgesamt zehn Clubs Genehmigungen erhalten.

Cannabis-Clubs stecken noch im Anbau

Die Vereine im Westerwald und Rhein-Lahn-Kreis verkaufen allerdings noch kein Cannabis. Viele von ihnen stecken entweder noch mitten im Anbau oder bauen gerade ihre Anlagen und Hallen um. Der Club in Dernbach hofft nach eigenen Angaben Mitte Februar den ersten Hanf verkaufen zu können.

Mit der Einführung des Cannabis-Gesetzes hätten sich viele Interessierte bei den Clubs gemeldet. Als dann aber die Genehmigungen lange auf sich warten ließen, ebbte auch die Nachfrage ab. Die Vereine hoffen, dass sie - jetzt, wo sie offiziell vom Land genehmigt wurden - wieder neue Mitglieder gewinnen können. Viele von ihnen haben nach eigenen Angaben schon mehr als 100 zahlende Mitglieder.

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Strenges Werbeverbot erschwert den Clubs die Arbeit

Probleme macht den Cannabis Social Clubs allerdings das strenge Werbeverbot des Landes: Laut einem Verein im Westerwald dürfen die Clubs auf ihren Internetseiten nur sachliche Infos zum Cannabis-Verkauf veröffentlichen - nicht erlaubt seien beispielsweise Fotos von Cannabispflanzen. Das mache es für die Clubs schwieriger, präsent zu sein und neue Mitglieder zu gewinnen.

Das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung teilte auf Nachfrage mit, dass nicht die Anbauvereinigung Mitglieder werben soll, sondern sich Interessierte an die Clubs wenden sollen. So sollen Konsumenten, die Cannabis zuvor illegal gekauft haben, die Möglichkeit bekommen, Cannabis legal durch eine Mitgliedschaft in einem Club zu erhalten.

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Bei Verstoß gegen Werbeverbot droht ein hohes Bußgeld

Als Werbung gilt nach Auskunft des Landesamts jede Art von Kommunikation, die das Ziel hat, den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis zu fördern. Die Einhaltung des Werbeverbots werde streng überprüft, beispielsweise werden die Internetseiten der Anbauvereinigungen streng kontrolliert. Auch Flyer würden als Verstoß gelten.

Bei Fotos von Cannabispflanzen auf den Internetseiten der Clubs kommt es laut dem Landesamt auf die Bildgestaltung an, das heißt, ob das Bild nur Informationen vermittele oder zum Konsum von Cannabis anrege.

Staatsanwaltschaft Koblenz hat alle Verfahren geprüft

Seit das neue Cannabis-Gesetz im April in Kraft getreten ist, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz nach eigenen Angaben knapp 3.200 Verfahren überprüft. Etwa 950 Verfahren fielen unter die Amnestieregelung, das bedeutet: Einige Vergehen sind nach dem neuen Gesetz keine Straftaten mehr und mussten rückwirkend neu beurteilt werden.

Knapp die Hälfte dieser Verfahren wurde laut Staatsanwaltschaft eingestellt, in anderen Fällen mussten die Gerichte die Strafen korrigieren. Wie viel Mehrarbeit das Cannabis-Gesetz für die Staatsanwaltschaft bedeutet hat, lasse sich so nicht genau beziffern: Einige Akten konnten den Angaben zufolge in wenigen Minuten geprüft werden, andere seien zeitaufwendiger gewesen.

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SWR