Info-Date am Mittag: Die Wahlrechtsreform verstößt gegen das Grundgesetz ++ In Ludwigshafen und Heilbronn sind laut Umwelthilfe zu viele Flächen versiegelt

Stand

Von Autor/in Andreas Herrler

Die Wahlrechtsreform der Bundesregierung verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dies und weitere Themen des Mittags mit Andreas Herrler.

Demnach ist die Fünf-Prozent-Klausel in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Von dieser Regelung haben bei der letzten Wahl unter anderem die Linken profitiert, die sonst nicht in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen wären. Die Richterinnen und Richter betonen zwar in der Entscheidung, dass eine Fünf-Prozent-Klausel grundsätzlich geeignet sei, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments zu garantieren, allerdings führe die Klausel dazu, dass nicht alle Stimmen in Deutschland einen gleichen Wert haben.

Zubetoniert und fehlende Grünflächen

Ludwigshafen und Heilbronn sind bundesweit führend, allerdings in einer unrühmlichen Kategorie: Sie sind nach Berechnungen der Deutschen Umwelthilfe die am stärksten versiegelten Städte in Deutschland. Die Deutsche Umwelthilfe hat für ihre Untersuchung mithilfe von Satellitendaten die Struktur von 190 Städten analysieren lassen. Die zunehmende Versiegelung in den Städten stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Aufgrund von mangelndem Schatten, nicht gespeichertem Regenwasser und stark aufheizenden Betonböden kann es in Zukunft schwierig werden, sich in einer Stadt noch abzukühlen.