Info-Date am Abend: Keine Strafe im Schweigegeld-Prozess gegen Trump ++ Parteien in RLP rechnen mit Vandalismus im Wahlkampf

Stand
Autor/in
Ulrike Alex
Porträtfoto von Ulrike Alex

Der designierte US-Präsident Donald Trump erhält im Schweigegeld-Prozess keine Strafe. Das hat ein Gericht in New York bekannt gegeben. Dies und weitere Themen des Abends mit Ulrike Alex.

Die Verurteilung erfolge als so genannte "bedingungslose Entlassung" - also ohne strafrechtliche Konsequenzen wie Geldbuße, Bewährungs- oder Haftstrafe. Das hat der zuständige New Yorker Richter Juan Merchan am Nachmittag per Videoschalte bekanntgegeben.

Trump zieht als Straftäter ins Weiße Haus ein

Ein Geschworenengericht hatte den 78-jährigen Republikaner im Mai 2024 schuldig gesprochen, vor der US-Wahl 2016 im Zusammenhang mit Schweigegeld-Zahlungen an eine Porno-Darstellerin Geschäftsunterlagen gefälscht zu haben. Durch die symbolische Strafe, eine selten genutzte Rechtskonstruktion, bleibt es dennoch beim Schuldspruch. Der gewählte Präsident Trump wird somit am 20. Januar sein Amt als verurteilter Straftäter antreten. Die heutige Entscheidung hat er als „Schande“ bezeichnet und als „Rückschlag für das New Yorker Gerichtssystem“.

Wahlkampf unter verschärften Bedingungen

Ab dem Wochenende dürfen in vielen Gemeinden Wahlplakate für die Bundestagswahl am 23. Februar aufgehängt werden. Parteien in Rheinland-Pfalz bereiten sich auf möglichen Vandalismus und verbale Anfeindungen vor - und haben ihre Wahlkämpfer entsprechend gebrieft. Die Grünen in Ludwigshafen beispielsweise wollen, dass die Helfer nur tagsüber und nie alleine unterwegs sind - egal ob an Wahlständen oder beim Plakate aufhängen. Auch die Linke in Mainz achtet darauf, dass ihre Wahlkämpfer in Teams unterwegs sind. Die AfD im Donnersbergkreis rechnet damit, dass die Hälfte der Plakate abgerissen oder beschädigt werden.