Regierungspräsidium weist Einsprüche zurück

OB-Wahl Mannheim ist gültig - Specht dennoch nur vorläufig im Amt

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Matthias Wiest
Matthias Wiest

Das Regierungspräsidium hat die Einsprüche gegen die Wahl von Christian Specht zum neuen Oberbürgermeister zurückgewiesen. Der CDU-Politiker kann sein Amt aber zunächst nur unter Vorbehalt antreten.

Christian Specht (CDU)
Christian Specht (CDU)

Die Mannheimer Oberbürgermeisterwahl ist gültig. Das hat das Regierungspräsidium am Mittwoch mitgeteilt. Zwei Wahlberechtigte hätten gegen die Neuwahl Einspruch erhoben. Ein Einspruch sei wieder zurückgenommen worden, die Einspruchsgründe des anderen Wahlberechtigten wies die Behörde als unzulässig und unbegründet zurück. Ist damit der Weg für den gewählten OB Christian Specht (CDU) frei? Noch nicht ganz.

Mannheimer Gemeinderat soll Specht zum OB auf Zeit ernennen

Denn gegen die Entscheidung des Regierungspräsdiums kann Klage eingereicht werden, und zwar innerhalb eines Monats. Bis dahin kann Specht sein neues Amt als Oberbürgermeister der Stadt Mannheim nur vorläufig antreten. Dazu kommt der Gemeinderat am Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammen, bei dem mehr als die Hälfte der Stadträte Specht als Amtsverwalter bestellen müssen.

Von wem die Einsprüche stammen und was darin genau beanstandet wurde, teilte die Behörde nicht mit.

Bei der Sitzung am Donnerstag soll Specht, wie es die Gemeindeordnung in solchen Fällen vorsieht, ab Freitag zum "bestellten (Ober)Bürgermeister bestellt" werden. Damit würde er dann zunächst für zwei Jahre zum Oberbürgermeister ernannt. Früher nannte man dies "Amtsverweser", dieser Begriff wurde aber abgeschafft.

Vorerst kein Stimmrecht für OB im Mannheimer Gemeinderat

Sollte der Gemeinderat am Freitag Specht zum vorläufigen Oberbürgermeister bestellen, dann hätte Specht nach Angaben des baden-württembergischen Städtetags zwar alle Rechte, als OB zu handeln und zu entscheiden, aber er hätte kein Stimmrecht im Gemeinderat selbst. Dieses steht ihm erst zu, wenn die Wahl endgültig rechtskräftig geworden ist.

Wahlanfechtungen auch in Weinheim, Eppelheim und Schriesheim

Dass Wahlen angefochten werden, ist auch im Rhein-Neckar-Kreis kein neues Phänomen. In Weinheim trat Oberbürgermeister Manuel Just (CDU) sein Amt 2019 fast ein Jahr später an als geplant. Bis die Wahl für rechtsgültig erklärt wurde, blieb er Bürgermeister in Hirschberg. Und in Eppelheim und Schriesheim wurden die parteilosen Bürgermeister Patricia Rebmann und Christoph Oeldorf mit Verspätung in ihre Ämter eingeführt.

VGH erklärt Bürgermeisterwahl in Weinsberg für ungültig

Und auch in anderen Teilen Baden-Württemberg sorgte die Rechtmäßigkeit von Bürgermeisterwahlen immer wieder mal für juristische Auseinandersetzungen. Die Wahl im Jahr 2020 in Weinsberg (Kreis Heilbronn) etwa erklärte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof im Januar 2023 für ungültig. Grund war die unterschiedliche Behandlung der Bewerber im Vorfeld der Wahl. Und in Obersontheim (Kreis Schwäbisch Hall) musste die Bürgermeisterwahl im Jahr 2021 wiederholt werden. Dort hatte die Kommunalaufsicht eine Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung moniert.

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