Ansicht von Weinsberg. In der Stadt im Kreis Heilbronn hat der unterlegene Kandidat gegen die Bürgermeisterwahl von 2020 geklagt und vor Gericht recht bekommen.

Unterlegener Kandidat klagte

VGH erklärt Bürgermeisterwahl in Weinsberg 2020 für ungültig

Stand

Nach der Bürgermeisterwahl 2020 in Weinsberg klagte ein unterlegener Kandidat - und bekommt nun zum zweiten Mal recht. Im Wahlkampf sei nicht alles fair zugegangen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat die Bürgermeisterwahl von 2020 in Weinsberg (Kreis Heilbronn) für ungültig erklärt. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Der VGH bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das sich bereits im Jahr 2021 mit dem Fall beschäftigt hat. Wird die Entscheidung nicht angefochten, dann würde die Grundlage für die dreijährige Amtszeit von Bürgermeister Stefan Thoma (parteilos) fehlen.

Zweitplatzierter hat nach Bürgermeisterwahl geklagt

Der bisherige Amtsinhaber Stefan Thoma erzielte im ersten Wahlgang 56,23 Prozent der Stimmen, Lutz Ronneburg (parteilos) unterlag mit 33,39 Prozent der Stimmen. Nach der Wahl habe Ronneburg Einspruch gegen das Wahlergebnis erhoben und verschiedene Wahlfehler geltend gemacht, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit.

Weinsberg: Mehr Wahlplakate für amtierenden Bürgermeister

Ronneburg bemängelte, er habe im Amtsblatt der Stadt Weinsberg vor der Wahl keinen Flyer beilegen dürfen. Außerdem habe ihm die Gemeindeverwaltung nur das Aufstellen von 30 Wahlplakaten genehmigt, der amtierende Bürgermeister habe 40 Plakate aufstellen dürfen. Zu guter Letzt sei auch eine unzulässige Unterstützungsanzeige mehrerer Personen im Amtsblatt erschienen. Das Landratsamt Heilbronn wies den Einspruch damals zurück.

VGH bestätigt Verwaltungsgericht Stuttgart

Darauf klagte der unterlegene Ronneburg vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart und bekam im August 2021 recht. Die Berufung des Landes Baden-Württemberg wies der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs nun zurück. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Sie sollen im Februar veröffentlicht werden. Das Land Baden-Württemberg könne innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben, so der VGH.

So sind die Reaktionen der Bevölkerung in Weinsberg auf das Urteil des VGH:

Amtierender Bürgermeister Thoma will abwarten

Amtsinhaber Stefan Thoma sagte dem SWR, es gelte jetzt erst einmal die Urteilsbegründung abzuwarten. Danach könne man analysieren und entscheiden wie es weitergeht. Er möchte sich offenhalten, ob er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werde. Er habe keine eigenen Fehler gemacht, das habe ihm auch der VGH bestätigt, so Thoma. Ob er im Falle einer Neuwahl noch einmal antrete, dazu werde er sich äußern, wenn es soweit ist.

Kläger Ronneburg zufrieden mit Entscheidung

Der Kläger und unterlegene Kandidat Lutz Ronneburg ist mit der Entscheidung zufrieden. Er sagte dem SWR, er sei schon nach der Verhandlung vorsichtig optimistisch gewesen. Es sei ein guter Tag für die Stadt Weinsberg.

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SWR