Die Angeklagte mit ihrem  Verteidiger im sogenannten Waldmeisterprozess vor dem Landgericht in Bad Kreuznach (Foto: SWR, Sibylle Jakobi)

Jugendlicher starb an Drogenersatzstoff

Tödlicher Waldmeistersirup: Angeklagte gesteht vor Landgericht Bad Kreuznach

Stand

Der Tod des 16-Jährigen bei einer Party in Heimbach (Kreis Birkenfeld) wird seit Dienstag neu verhandelt. Der Jugendliche hatte während der Feier den vermeintlichen Waldmeistersirup im Kühlschrank gefunden und war daran gestorben.

Die Angeklagte hat in dem Revisions-Prozess vor dem Landgericht Bad Kreuznach ein Geständnis abgelegt. Die ehemalige Drogenabhängige sagte am Dienstag vor Gericht, dass sie die Flasche vergessen habe. Sie hatte Jahre zuvor in die Flasche mit der Aufschrift "Waldmeistersirup" ihren Drogenersatzstoff Polamidon abgefüllt und für Notfälle in den Kühlschrank gestellt.

"Ich habe daran doch nicht mehr gedacht, sonst hätte ich den Kühlschrank kontrolliert. Ich hatte ja meine Tagesration in meinem Zimmer versperrt.

In erster Instanz hatte das Landgericht Bad Kreuznach sie schon für schuldig befunden, für die tödliche Verwechslung verantwortlich zu sein und sie zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt.

Auf ihren Antrag hatte der Bundesgerichtshof das Urteil in Teilen aufgehoben und die Revision zugelassen. Deshalb wird jetzt vor einer anderen Kammer des Landgerichts Bad Kreuznach neu verhandelt.

Verständigungsvorschlag des Gerichts

Das Landgericht Bad Kreuznach hat in dem Revisions-Prozess den Vorschlag gemacht, dass die Gefängnisstrafe zu einer Bewährungsstrafe umgewandelt wird. Voraussetzung ist, dass die Angeklagte ein umfassendes, sich selbst belastendes Geständnis vor Gericht ablegt.

Die Staatsanwaltschaft, die Angeklagte und die Verteidigung sagten, sie wollen auf das Angebot eingehen. Nur die Eltern des Opfers, die als Nebenkläger eintreten, sind gegen das Angebot des Gerichts.

Harmlose Geburtstagsparty endet tödlich

Die tödliche Verwechslung passierte während einer Party in der Wohnung der Angeklagten im Jahr 2017. Die Angeklagte hatte dem Freund ihres Sohnes im Januar 2017 erlaubt, seinen 16. Geburtstag in ihrer Wohnung zu feiern.

Großzügig hatte sie nach Angaben mehrerer Zeugen im ersten Prozess den jungen Leuten gesagt, sie sollten nicht schüchtern sein und könnten sich gerne überall, auch an den Sachen im Kühlschrank, bedienen.

Jugendliche entdecken vermeintlichen Waldmeistersirup

Die jungen Gäste sahen dann während der Party auch die Flasche mit dem angeblichen Waldmeistersirup im Kühlschrank. Drei Jugendliche nippten an der Flasche.

Zwei von ihnen mussten sich am Abend und am nächsten Tag mehrfach übergeben. Der 16-Jährige starb in der Nacht und wurde erst am nächsten Tag auf einem Schlafsofa in der Wohnung gefunden.

Angeklagte geschockt über toten Jugendlichen

Die Angeklagte sagte am Dienstag in dem Revisions-Prozess, dass sie noch versucht habe, den Jugendlichen wiederzubeleben. Sie habe gar nicht verstanden, warum er auf ihrem Sofa gestorben sei. Erst als die Jungs von einer Flasche mit Waldmeistersirup erzählt hatten, habe sie kapiert, was passiert ist.

"Ich habe dann erst gemerkt, dass ich die Flasche vergessen hatte."

Sie habe sie in der Küche gefunden, ausgespült und in den Mülleimer geworfen. Sie sei erschrocken gewesen.

Landgericht Bad Kreuznach spricht von grober Fahrlässigkeit

Das Landgericht stellte damals in der Urteilsbegründung fest, dass die Angeklagte grob fahrlässig gehandelt habe.

Sie habe ganz bewusst gegen Auflagen in ihrem Drogenersatzprogramm verstoßen, indem sie den Drogenersatzstoff, die Polamidonlösung, in die Waldmeistersirup-Flasche umgefüllt und diese auch noch für Dritte zugänglich gelagert habe. Damit trage sie auch strafrechtlich die Verantwortung für den Tod des Jugendlichen.

Neue Kammer des Landgerichts Bad Kreuznach verhandelt jetzt Revision

Eine andere Kammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat am Dienstag mit der Revision begonnen. Bei einer Revision werden aber keine neuen Beweise erhoben, sondern das Urteil nur auf Rechtsfehler untersucht. Ob die Einlassung der Angeklagten ausreicht, um das Strafmaß abzuändern, muss das Gericht noch klären.

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