Nach einem illegalen Straßenrennen in Trier im August 2021 müssen sich zwei Männer vor Gericht verantworten. Einer von beiden soll sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert haben.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / dpa / Patrick Seeger (Symbolbild))

"Rücksichtslos und unbelehrbar"

Fahranfänger rast mit 120 durch Speyer - Auto sichergestellt

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Im Oktober hat die Polizei einem 19-Jährigen das Auto abgenommen, weil sie ihn für eine Gefahr für den Straßenverkehr hielt. Zu Recht, sagt nun ein Gericht.

Der junge Mann war im vergangenen Oktober zwei Polizisten aufgefallen, die in einem Zivilfahrzeug unterwegs waren; durch seine "rasante Fahrweise", wie es in ihrem Bericht heißt. Demnach fuhr er in der Speyerer Innenstadt links an einer Verkehrsinsel vorbei, gab dann noch mal richtig Gas und überholte gleich zwei Autos auf einen Streich. In der Spitze sei er auf 120 km/h gekommen, und das in einer 50er Zone.

Der Polizei zufolge fuhr er an mehreren Einmündungen vorbei, über eine Kreuzung und mehrere Fußgängerüberwege, ohne, dass er groß vom Gaspedal gegangen wäre. Wie sich später herausstellt hat, ist er auch vorher schon mehrfach durch Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten aufgefallen. Dabei habe er den Führerschein noch gar nicht lange gehabt. Er sollte ihn auch nicht lange behalten: Die Polizisten stellten den Schein und seinen BMW direkt sicher, "zur Gefahrenabwehr".

Gericht: Er ist rücksichtslos und unbelehrbar

Das sieht der 19-Jährige offenbar anders: Laut einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts in Neustadt hat er Widerspruch eingelegt und wollte seinen Wagen wiederhaben. Das Gericht sagt aber nun: Die Sicherstellung sei rechtlich nicht zu beanstanden. Die Beamten durften mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" davon ausgehen, dass der Mann direkt den nächsten Verkehrsverstoß begehen würde.

Außerdem bescheinigt das Verwaltungsgericht dem Fahranfänger eine "kaum zu überbietende Ignoranz", wenn es um die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geht. Hinzu komme, dass der Mann keinerlei Einsicht zeige.

Damit bleiben ihm zwei Möglichkeiten: Revision gegen die Entscheidung einzulegen - dann ginge es zum Oberverwaltungsgericht nach Koblenz - oder weiter zu Fuß zu gehen.

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