Ein Mann hält einen Joint. Ab dem 1. April ist durch das Cannabis-Gesetz der Konsum der Droge teilweise erlaubt. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand)

Teillegalisierung tritt ab April in Kraft

Cannabis-Gesetz: Wo darf man in Ulm, Aalen und Heidenheim kiffen?

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Markus Bayha
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Ab April gilt das umstrittene Cannabis-Gesetz. Der Konsum und Besitz der Droge ist dann unter bestimmten Umständen legal. Aber wo in der Region darf Cannabis dann konsumiert werden?

Der Konsum und Besitz von Cannabis ist ab dem 1. April unter bestimmten Umständen erlaubt. Die Droge darf allerdings nicht überall frei konsumiert werden. Das betrifft zum Beispiel weite Teile der Ulmer Innenstadt. Auch Fußgängerzonen in Aalen und Heidenheim haben solche Bereiche.

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Konsum von Cannabis ist nur an bestimmten Orten erlaubt

Der Konsum von Cannabis ist zwischen 7 Uhr und 20 Uhr in der Fußgängerzone laut Gesetz verboten. Das bedeutet: In Ulm, Heidenheim, Aalen und vielen anderen größeren Städten in der Region dürfte die Innenstadt zumindest tagsüber größtenteils cannabisfrei bleiben.

Kiffen in der Friedrichsau in Ulm in weiten Teilen verboten

Die Kommunen dürfen auch keine neuen Zonen ausweisen, in denen der Konsum erlaubt ist oder eben nicht. Ein Beispiel: der Stadtpark Friedrichsau in Ulm. Dort gibt es große Grünflächen, direkt an der Donau. Allerdings befinden sich dort auch mehrere Sportplätze und Kindertagesstätten. Dadurch ist der Konsum von Cannabis in weiten Teilen des Parks verboten.

Man dürfe dort beispielsweise auch keinen Teil separat als Cannabis-Zone ausweisen, erklärte eine Sprecherin der Stadt Ulm. Und ob die Regeln eingehalten werden, dafür sei das Ordnungsamt der Stadt nicht zuständig, sondern die Polizei.

Auf der sogenannten Bubatzkarte werden die Abstände unter anderem zu Schulen, Kitas und Sportplätze im öffentlichen Raum visualisiert. In den Kreisen sollte nach der Teillegalisierung das Konsumieren verboten sein:

Eine Karte von Ulm, auf der mit roten Kreisen eingezeichnet ist an welchen Orten man Cannabis nicht konsumieren darf. (Foto: Bubatzkarte / OpenStreetMap)
Eine Karte von Ulm zeigt, wo überall kein Cannabis konsumiert werden dürfte. Angaben könnten laut Herausgeber unvollständig sein. Bild in Detailansicht öffnen
Eine Karte von Aalen, auf der mit roten Kreisen eingezeichnet ist an welchen Orten man Cannabis nicht konsumieren darf. (Foto: Bubatzkarte / OpenStreetMap)
Auch in Aalen sieht man viele rote Kreise auf der Karte. Überall dort dürfte laut neuem Gesetz kein Cannabis konsumiert werden. Bild in Detailansicht öffnen
Eine Karte von Heidenheim, auf der mit roten Kreisen eingezeichnet ist an welchen Orten man Cannabis nicht konsumieren darf. (Foto: Bubatzkarte / OpenStreetMap)
Viele der roten Punkte in Heidenheim stehen für Kitas, Spielplätze oder öffentliche Sportplätze. Dort darf nicht gekifft werden. Bild in Detailansicht öffnen
Eine Karte von Ellwangen, auf der mit roten Kreisen eingezeichnet ist an welchen Orten man Cannabis nicht konsumieren darf. (Foto: Bubatzkarte / OpenStreetMap)
In Ellwangen gibt es vergleichsweise viele Stellen, die nicht rot umkreist sind. Bild in Detailansicht öffnen
Eine Karte von Schwäbisch Gmünd, auf der mit roten Kreisen eingezeichnet ist an welchen Orten man Cannabis nicht konsumieren darf. (Foto: Bubatzkarte / OpenStreetMap)
Schwäbisch Gmünd hat vor allem in der Innenstadt viele Orte dicht beeinander, an denen der Konsum von Cannabis verboten sein müsste. Bild in Detailansicht öffnen

Neues Cannabis-Gesetz: Viele rechtliche Fragen sind noch offen

Genau da liegt noch eins der großen Probleme. Denn viele rechtliche Fragen sind noch unklar, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen. Es sei zum Beispiel schwer festzustellen, wie viel Gramm jemand tatsächlich bei sich trägt. Zum Beispiel, wenn er das Cannabis in Form von bereits fertig gedrehten Joints bei sich hat. Auch die 100 Meter Abstand, die zu Schulen und Spielplätzen eingehalten werden müssen, lägen oft im Auge des Betrachters.

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Der Sprecher der Polizei Aalen geht daher davon aus, dass auf die Beamten durch das neue Gesetz deutlich mehr Arbeit zukommt. Und dass es auch für die Polizisten eine gewisse Zeit dauert, bis man weiß, wie man die neuen Regeln in gewissen Fällen anzuwenden hat.

Laut dem Polizeipräsidium Ulm sei man auf die Teillegalisierung vorbereitet. Man wolle insbesondere in den Bereichen Jugendschutz und Verkehrssicherheit verstärkt Aufklärungsarbeit leisten. Auch in Ulm gehe man durch das neue Gesetz von einer deutlichen Mehrbelastung für die Beamten aus.

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