Eine leere Trage steht vor einem Rettungswagen. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth)

Kabinett beschließt Rettungsdienstgesetz

Neues Gesetz: Rettungswagen in BW sollen in zwölf Minuten da sein

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Torsten Hansel-Engelhart

Wie schnell muss ein Rettungswagen in Baden-Württemberg am Einsatzort sein? Die Landesregierung will nun neue Fristen setzen. Noch muss der Landtag aber darüber beraten.

Der Rettungswagen soll in Baden-Württemberg künftig bei Notfällen in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Unfallort sein. So steht es im neuen Rettungsdienstgesetz, das am Dienstag das Landeskabinett beschlossen hat. Allerdings muss noch der Landtag über das Gesetz beraten und entscheiden, ob das auch so kommt.

Herzinfarktpatienten sollen schneller behandelt werden als Beinbrüche

Zuvor galt im Gesetz eine Zeitspanne für Rettungswagen von 10 bis 15 Minuten - aber selbst das 15-Minuten-Quorum wurde in den meisten Landkreisen gerissen. Das neue Gesetz soll auch eine stärkere Differenzierung zwischen den Notfällen ermöglichen. So müssen die Helfer bei einem Herzinfarkt deutlich schneller beim Patienten sein, bei einer nicht lebensbedrohlichen Verletzung wie einem Beinbruch kann es auch eine Minute länger dauern.

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Notfallsanitäter sollen mehr Befugnisse bekommen

Das Gesetz betrifft vor allem die künftige Planung der Rettungsorganisationen, für die das verbindlich sei, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Sollte die Grenze von 95 Prozent unterschritten werden, könne die Rechtsaufsichtsbehörde einschreiten. Die Zeit werde vom Innenministerium gemessen über die sogenannte Stelle zur Qualitätssicherung im Rettungsdienst (SQR). Allerdings sagte der Sprecher: "Keiner hat einen Anspruch darauf, dass in zwölf Minuten ein Rettungswagen vor dem Haus steht." Es gebe auch Fälle, bei denen der Rettungsdienst mehr Zeit habe. Das könne auch niemand selbst einklagen. Der Bürger könne höchstens klagen, dass die allgemeine Planung nicht den Ansprüchen genüge.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) spricht von einer Weichenstellung hin zu einer modernen rettungsdienstlichen Versorgung, die weiterhin die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stelle. "Herzinfarkt oder Schlaganfall erfordern andere und schnellere Maßnahmen als etwa ein einfacher Knochenbruch." Für bestimmte Notfälle sei auch die sogenannte Prähospitalzeit, also die Zeit bis der Notfall in der richtigen Klinik ankommt, künftig bei der Planung zu berücksichtigen. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sollen zudem mehr Maßnahmen eigenständig durchführen können. Dazu soll dann auch gehören, dass sie etwa bestimmte Medikamente geben dürfen.

Gericht hatte auf Überarbeitung des Rettungsdienstgesetzes gedrängt

Bislang orientierten sich die Rettungsdienste an den 15 Minuten, nicht an den 10 Minuten. Und selbst diese Frist konnte in fast allen Landkreisen zuletzt immer weniger eingehalten werden. Der Erreichungsgrad lag laut Zahlen des Innenministeriums etwa im Rettungsdienstbereich Stuttgart 2022 bei 92,3 Prozent, 2,5 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. In Karlsruhe lag der Wert sogar nur bei 85,3 Prozent. Nur Göppingen und Mannheim schafften es 2022 über die geforderte 95-Prozent-Schwelle.

"Innerhalb des jeweiligen Rettungsdienstbereichs können die Fahrzeiten von notarztbesetzten Rettungsmitteln und Rettungswagen deutlich voneinander abweichen, insbesondere wenn eine unterschiedliche Standortstruktur zugrunde liegt", heißt es im Qualitätsbericht des SQR für das Jahr 2022.

Die Landesregierung muss das Rettungsdienstgesetz wegen eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) überarbeiten. Der VGH hatte im vergangenen Mai moniert, dass Hilfsfristen im Rettungsplan 2022 ohne Beachtung der bisherigen Regelung und ohne Einbeziehung des Landtags verändert worden seien. 

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