Skulptur Ricardo Schott (Foto: Familie Schott)

Streit in Wallhausen zieht sich seit drei Jahren

Noch kein Urteil: Darf diese Figur auf einem Grab stehen?

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In Wallhausen steht das Urteil um ein umstrittenes Grabmal noch aus. Die Verwaltung argumentiert, die Statue störe andere. Die Klägerfamilie beruft sich auf Gestaltungsfreiheit.

Ein besonderes Grabmal in Wallhausen (Kreis Schwäbisch Hall) hat das Verwaltungsgericht Stuttgart beschäftigt. Seit drei Jahren gibt es darum Streit. Richter waren am Dienstag in der Gemeinde, um über das umstrittene Grabmal zu entscheiden. Der Anwalt der Klägerfamilie zeigte sich zufrieden mit dem Termin vor Ort, ein Urteil steht aber noch aus.

Kläger und Anwalt mit Gerichtstermin zufrieden

Neben der mündlichen Verhandlung im Kulturhaus in Wallhausen waren Richter, Gemeindeverwaltung und die klagende Familie auch noch einmal auf dem Friedhof, um sich einen Eindruck vom Grabmal, der Umgebung und dem Gesamtbild zu verschaffen. Mit dem Termin an sich zeigte sich der Anwalt der Klägerfamilie, Christoph Keldenich, zufrieden. Alle Argumente seien gehört worden, beide Seiten hätten ihre Sichtweise noch einmal vollumfänglich darlegen können, sagte er im Anschluss dem SWR.

Auch der Vater der Klägerfamilie, Hartmut Schott, sagt, er sei zufrieden mit dem Ablauf des Termins. Er habe das Gericht als sehr offen wahrgenommen. Jetzt muss das Urteil abgewartet werden.

Grabfeld ohne Gestaltungsvorschrift

Da sich das Grabmal auf einem Grabfeld ohne Gestaltungsvorschriften befindet, so erklärt es Keldenich, geht es jetzt noch um den Paragrafen 15 der Wallhausener Friedhofssatzung. Da heißt es:

Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen.

Ob dieses leuchtend orange Grabmal der Würde des Friedhofs entspricht, darüber müssen jetzt die Richterinnen und Richter aus Stuttgart entscheiden. Anwalt Keldenich geht davon aus, dass das Urteil in etwa einer Woche per Post kommt. Hartmut Schott sagt, sollte gegen ihn und seine Familie entschieden werden, behalte man sich vor, Einspruch einzulegen und sich an den Verwaltungsgerichtshof zu wenden.

Grabmal wurde so nicht genehmigt

Losgetreten wurde der Streit bereits vor drei Jahren. Damals sei ein 70 Zentimeter hohes Grabmal genehmigt worden, so die Gemeindeverwaltung. Christoph Keldenich, der Anwalt der Klägerfamilie, bestätigt: Der Antrag des Steinmetzes von vor drei Jahren war wohl nicht korrekt.

Damals wurde eine Größe von etwa 70 Zentimetern angegeben und auch genehmigt. Die "signalorange" Farbe, wie die Gemeinde diese beschreibt, sei damals nicht angegeben worden. Am Ende stand auf dem Wallhausener Friedhof eine insgesamt 1,55 Meter hohe Statue des verstorbenen Sohnes der Familie, in eben der genannten hell-orangen Farbe. Allerdings sei schon damals ein nachträglicher Antrag mit korrekter Größe und Farbe nicht mehr genehmigt worden, so der Anwalt.

Besucher haben sich bei der Stadt beschwert

Außerdem hätten sich andere Besucherinnen und Besucher des Friedhofs bei der Gemeindeverwaltung über das Grabmal beschwert, da hätte sich auch keine Gewöhnung eingestellt, heißt es weiter. Kompromissvorschläge brachten kein Ergebnis, weshalb es dann zum Vor-Ort-Termin mit dem Verwaltungsgericht Stuttgart am Donnerstag kam.

Friedhofssatzung bestimmt Vorschriften für Grabmale

Aber was ist überhaupt auf einem Friedhof erlaubt, wie darf so ein Grabmal aussehen?

Generell muss man immer eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung einholen. Was erlaubt ist, das bestimmt die jeweilige Friedhofssatzung der entsprechenden Kommune. Im Endeffekt gibt es zwei Varianten: Ein Grabfeld mit Gestaltungsvorschrift - diese Vorschriften sind in der Satzung festgehalten und müssen eingehalten werden.

Oder ein Grabfeld ohne Gestaltungsvorschrift. Da haben die Trauernden freie Hand, dennoch muss das Grabmal von der Verwaltung genehmigt werden. Im Fall von Wallhausen geht es um ein solches Grabfeld ohne Vorschriften. Daher findet hier nur der angesprochene Paragraf 15 Anwendung.

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