Im Fall um einen möglichen Impfschaden und angeblich mangelhafte Aufklärung durch eine Heilbronner Impfärztin wird am Donnerstag ab 10:30 Uhr erneut verhandelt - diesmal vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Das Landgericht Heilbronn hatte die Ansprüche zurückgewiesen. Die klagende Pflegerin ist in Berufung gegangen.
Landgericht wies Klage ab: Frau sei genug aufgeklärt worden
Die Klägerin spricht davon schwere Impfschäden nach einer Corona-Impfung davongetragen zu haben. Sie berichtet von Lähmungserscheinungen, Kraftlosigkeit und Schmerzen. Sie kritisiert auch, dass es vor der Impfung keine ausreichende Aufklärung über Risiken gegeben habe. Der Fall landete schon im Januar 2023 vor dem Landgericht Heilbronn.
Das Landgericht wies die Klage damals ab. Die Klägerin sei ordnungsgemäß aufgeklärt worden, hieß es. Für die Aufklärung habe das unterschriebene Formular und die Möglichkeit für Fragen genügt, so das Gericht im Januar. Es sei nicht so gewesen, dass die Impfärztin schon mit aufgezogener Spritze beim Impfen gestanden habe und keine Nachfragemöglichkeit bestanden habe, wie es die Klägerin vorgebracht hatte.
Nun verhandelt das OLG in der Berufung. Der Anwalt hat Hoffnung, dass die neue Instanz den Impfschaden anerkennt, da mittlerweile weitere ärztliche Gutachten vorliegen sollen, die diesen bestätigen sollen.