Mord am Willersinnweiher Tatort (Foto: Crash 24/Marco Hanna)

Revisionsprozess am Landgericht Frankenthal

Mord am Willersinweiher: Sicherungsverwahrung "unter Vorbehalt" für jungen Täter

Stand

Im Revisionsprozess um den Mord und die Vergewaltigung einer 17-jährigen im März 2020 am Willersinnweiher in Ludwigshafen haben die Richter am Landgericht Frankenthal den sogenannten Vorbehalt der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Das heißt, der jetzt 20-jährige Täter muss sich nach seiner Haft einer neuen Gerichtsverhandlung stellen. In der wird dann entschieden, ob er für die Allgemeinheit weiter gefährlich ist oder nicht und ob er entsprechend weiter in Haft bleiben muss.

Der 20-Jährige wurde wegen Mordes und Vergewaltigung und dreifachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Davon werden nach Angaben des Gerichts die Zeit der Untersuchungshaft und weitere zwei Monate abgezogen.

Der Verteidiger hatte gegen den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung und für nur neun Jahre Haft plädiert. Der 20-Jährige soll die Jugendstrafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung absitzen.  

Mord am Willersinnweiher in Ludwigshafen: Täter bekommt Höchststrafe

Der Angeklagte hatte für die Tat bereits vor zwei Jahren, im August 2022, die höchste Jugendstrafe bekommen: Zehn Jahre Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil vergangenen Juli bestätigt und dennoch einen neuen Prozess angeordnet. Er folgte in dieser Entscheidung der Revision der Staatsanwaltschaft Frankenthal: Sie hatte nach dem Urteil beanstandet, dass die Richter keine anschließende Sicherungsverwahrung verfügt hatten.

Um diese Frage ging es jetzt seit November im Revisionsprozess am Landgericht Frankenthal. Am Montag trafen die Richter ihre Entscheidung.

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Muss der Täter eventuell in Sicherungsverwahrung? Landgericht Frankenthal: Neuer Prozess zum Mord am Willersinnweiher in Ludwigshafen

Vor mehr als dreieinhalb Jahren wurde ein 17-jähriges Mädchen am Willersinnweiher in Ludwigshafen vergewaltigt und dann ermordet. Seit Dienstag wird der Fall vor dem Landgericht in Frankenthal neu verhandelt.

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Revisionsprozess in Frankenthal ohne Publikum

Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat minderjährig war und somit das Jugendstrafrecht gilt, wurde der gesamte Prozess ohne Publikum verhandelt - auch Plädoyers und Urteil wurden am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit gesprochen.

17-Jährige am Willersinnweiher gewürgt und vergewaltigt

Der heute 20-Jährige wurde verurteilt, weil er im März 2020 als damals 17-Jähriger am Willersinnweiher in Ludwigshafen ein gleichaltriges Mädchen vergewaltigt und gewürgt hat. Das Mädchen erlitt schwerste Hirnverletzungen und verstarb am nächsten Tag in einer Ludwigshafener Klinik. Ein Spaziergänger hatte am Tattag den leblosen Körper der 17-Jährigen am Ufer des Ludwigshafener Willersinnweihers entdeckt. Der Zeuge hatte zudem beobachtet, wie ein junger Mann vom Tatort flüchtete. Der Tatverdächtige und inzwischen Verurteilte wurde kurz darauf festgenommen.

Nach eigenen Aussagen hatte er mit dem Opfer eine kurze Beziehung. Angehörige der 17-Jährigen sagten in Interviews mit einem privaten Fernsehsender, das Mädchen habe den Angeklagten im Internet kennengelernt. Beide hätten miteinander gechattet und sich schließlich zu einem ersten Treffen an dem Weiher in Ludwigshafen verabredet.

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