Die Verurteilten im Freiburger Mordprozess am 17.05.2024

Urteil am Landgericht Freiburg

Wegen heimtückischen und versuchten Mordes: Lebenslänglich für Freiburgerin und Komplize

Stand
AUTOR/IN
Antonia Vangelista
Bild von SWR-Reporterin Antonia Vangelista

Das Landgericht Freiburg hat am Freitag zwei Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie hatten den Vater der nun Verurteilten ermordet und die Mutter lebensgefährlich verletzt.

Eine 24-jährige Frau und ein 23-jähriger Mann sind am Freitagnachmittag am Landgericht Freiburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie hatten vergangenen Juli den Vater ermordet, die Mutter überlebte knapp.

Heimtückischen Mord teilweise gestanden

Das Gericht verurteilte sie wegen heimtückischen Mordes, sowie versuchten Mordes und lebensgefährlicher Körperverletzung in Tateinheit. Nachdem die Angeklagten zum Prozessauftakt geschwiegen hatten, haben sie im Verlauf der zehn Verhandlungstage die Tat teilweise gestanden.

Nach Ansicht des Gerichts hatten die beiden Täter in den frühen Morgenstunden die Wohnung der Eltern der 24-Jährigen betreten, um diese zu ermorden. Der Urteilsbegründung zufolge hatten sie bewusst geplant, die Opfer schlafend und damit wehrlos zu überraschen - es handele sich daher um einen heimtückischen Mord.

Mord aus Rache für vermeintlichen Missbrauch

Mit einem Messer und einem Beil hätten sie dem Ehepaar zahlreiche Stiche und Schläge versetzt. Der Vater der Täterin verstarb kurze Zeit später in der Wohnung. Die Mutter überlebte. Sie wurde neun Stunden lang im Krankenhaus notoperiert und leide bis heute unter den körperlichen und psychischen Folgen der Tat.

Die beiden jungen Täter hätten ihre Tat aus Rache und Hass geplant. Die 24-Jährige hatte bereits seit ihrer Jugend ein schwieriges Verhältnis zu ihren Eltern, konsumiere viele Drogen und sei psychisch und emotional instabil. Sie habe ausgesagt, in der Kindheit von ihrem Vater sexuell missbraucht worden zu sein, auch ihre Mutter sei beteiligt gewesen. Das Gericht betonte, dass ein solcher Vorwurf keine Selbstjustiz rechtfertige. Außerdem schätzte es diese außerdem als Scheinerinnerungen ein. Die 24-Jährige habe so erklären wollen, warum sie anhaltend psychisch krank sei.

Lange Haftzeit zur Aufarbeitung

Obwohl beide vor der Tat Alkohol und Drogen konsumiert hatten - unter anderem Kokain - befand das Gericht sie als voll schuldfähig. Die beiden Täter hatten sich einige Monate vor der Tat in einer psychiatrischen Einrichtung zum Drogenentzug kennengelernt. Erst kurz vor der Tat begannen sie ein intimes Verhältnis. Die 24-Jährige teilte ihre Kindheitserinnerungen mit ihm, die den Hass auf ihre Eltern verstärkte. Ihr Komplize sagte aus, ihr helfen zu wollen.

Laut der Richterin habe die Mutter Angst vor ihrer Tochter, aber wünsche ihr auch, die Tat aufzuarbeiten. Das legte auch die Richterin den beiden Verurteilten ans Herz. Sie sagte, die Haftzeit sei eine Gelegenheit, um etwa eine Ausbildung abzuschließen, ihre jeweilige massive Drogenabhängigkeit, und im Fall der Verurteilten ihre psychische Erkrankung zu überwinden.