Neuer Prozess zur Amokfahrt in Trier

Schuldfähigkeit soll erneut geprüft werden

Amokfahrt-Prozess in Trier: Täter fühlte sich überwacht und verfolgt

Stand

Am zweiten Verhandlungstag im neu aufgerollten Prozess um die Amokfahrt in Trier haben am Mittwoch vor dem Landgericht Trier erste Zeugen ausgesagt. Unter anderem wurden Bekannte des Täters befragt.

So beschrieb eine Freundin des Amokfahrers den Täter als "feinen Kerl". Er sei immer ruhig und friedlich gewesen. Die Zeugin kenne den Mann seit rund sieben bis acht Jahren aus der Nachbarschaft. Ein halbes Jahr lang habe er auch bei ihr gewohnt. Monate vor der Tat habe der Angeklagte unter einem starken Verfolgungswahn gelitten.

Er fühlte sich verfolgt und überwacht von jedem.

Auffälliges Verhalten im Vorfeld der Amokfahrt

Nach Angaben der Zeugin, habe der Angeklagte geglaubt, dass er über die Heizungslüfter in ihrer Wohnung abgehört werde. Im Bambusstrauch habe er Mikrofone vermutet und auf der Straße habe er wiederholt ein hin und her fahrendes Auto gesehen. "Er fühlte sich verfolgt und überwacht von jedem", so die frühere Bekannte am Mittwoch vor Gericht. Dieses Verhalten sei ihr rund ein dreiviertel Jahr vor der Amokfahrt "extrem aufgefallen".

Den Schlüssel zu ihrer Wohnung habe der Angeklagte bis zum Tag der Amokfahrt gehabt. An diesem Tag habe er ihn dann in ihrer Wohnung zurückgelassen und ihr aufgetragen, sich um sein Auto zu kümmern.

Die Zeugin selbst sagte, dass sie nie damit gerechnet habe, dass es zu solch einer Tat komme. An einige Dinge, die sie im ersten Prozess ausgesagt habe, konnte sie sich am Mittwoch vor Gericht nicht mehr erinnern. So sagte sie damals, sie habe zwei, drei Wochen vor der Amokfahrt die Polizei angerufen, weil sie glaube, dass ihr Bekannter etwas Schlimmes vorhabe.

Besuch bei Notar einen Tag vor der Amokfahrt

Als erster Zeuge wurde am Mittwochvormittag ein Notar aus Trier befragt, bei dem der Täter noch einen Tag vor der Tat unangemeldet aufgetaucht war. Er habe ihm berichtet, dass Geld aus einer angeblichen Versuchsreihe in Immobilien angelegt worden sei und er an die notarielle Urkunde aus dem Verkauf eines Hauses kommen wolle. Der Täter ist überzeugt, dass er 1973 als Kind an einer "Versuchsreihe" teilgenommen habe.

Der Notar berichtete, er habe sachlich und ruhig mit dem Mann gesprochen. Der Zeuge sagte, "die Geschichte klang etwas surreal", aber er habe dem Mann einen Kontakt genannt, wo er die Urkunde bekommen könnte.

Zeugen am Nachmittag berichten von Festnahme

Am Nachmittag sagten weitere Zeugen aus, die die Festnahme des Amokfahrers beobachtet haben. Sie berichteten, wie der Mann in der Christophstraße von Polizisten überwältigt wurde. Mehrere Zeugen sagten, der Täter sei kurz zuvor aus seinem Auto ausgestiegen und habe eine Zigarette geraucht. Eine Zeugin sagte: "Es sah aus wie: Jetzt habe ich meine Arbeit getan und rauche eine."

Ein weiterer Zeuge berichtete, dass der Angeklagte keinen Widerstand geleistet habe, als er von den Polizisten festgenommen wurde. Er habe sich aber beschwert und gesagt "Aua, Sie tun mir weh!"

Weiteres Todesopfer durch Amokfahrt

Am ersten Prozesstag am Dienstag war bekannt geworden, dass ein weiterer Mensch kurz vor Prozessbeginn an den Verletzungen der Amokfahrt gestorben ist.

Nach Angaben seines Anwalts war der Mann seit der Amokfahrt schwer pflegebedürftig. Sein Mandant sei fast nicht mehr ansprechbar gewesen und habe in einem Heim gelebt. Dort sei der 66-jährige ehemalige Polizist in der Nacht auf Dienstag verstorben.

Videos der Vernehmung gezeigt

Am Nachmittag des ersten Prozesstages wurde im Gerichtssaal ein Video von der Vernehmung des Amokfahrers gezeigt. Es entstand nur wenige Stunden nach der Tat. In dem etwa halbstündigen Video erklärt dem Mann ein Polizist, was ihm alles vorgeworfen wird. Daraufhin sagt er "Oh je" und dass es ihm nicht gut gehe. Er spüre im Oberkörper und Kopf ein Ziehen und Druck. Außerdem erklärte er, dass er etliche Medikamente nehme und keinen festen Wohnsitz habe.

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Angeklagter im Amokfahrt-Prozess könnte sich äußern

Der Angeklagte will sich irgendwann im Prozessverlauf möglicherweise zur Sache äußern. Das teilte sein Anwalt mit. Zum Auftakt am Dienstag machte der Angeklagte lediglich kurze Angaben zu seiner Person. Im ersten Prozess hatte er an den 41 Verhandlungstagen nichts zur Sache gesagt.

Zu Prozessbeginn wurde die Anklage verlesen sowie das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Der BGH hatte die Revision zugelassen und das Urteil teilweise aufgehoben. Außerdem verlas das Gericht den Teil des ersten Urteils, der weiterhin Bestand hat.

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Erstes Urteil des Trierer Gerichts teilweise aufgehoben

Der Amokfahrer, ein Mann aus Trier, war im August 2022 vom Landgericht wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Zugleich ordnete das Gericht die Unterbringung des 54-Jährigen in einer geschlossenen Klinik an und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Nach dem Gutachten eines Sachverständigen leidet der Amokfahrer an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen. Er sei vermindert schuldfähig.

BGH: Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht richtig geprüft

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat dieses Urteil vergangenen Dezember teilweise aufgehoben. Der Bundesgerichtshof teilte zwar mit, dass die Aufklärung des Landgerichts zum äußeren Tatgeschehen in Ordnung war. Aber ansonsten ließ Karlsruhe kein gutes Haar an dem Urteil zur Amokfahrt von Trier.

60 Zeugen im neuen Amokprozess

Für das neue Verfahren gegen den 54-jährigen Angeklagten sind vom Landgericht Trier zehn Verhandlungstage geplant. Bis zu 60 Zeugen seien geladen worden, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Trier auf SWR-Anfrage mit.

Zeugen: Einsatzkräfte und Bekannte des Amokfahrers sollen befragt werden

Als Zeugen sollen unter anderem Polizisten aussagen, die nach der Amokfahrt mit dem Angeklagten zu tun hatten. Darunter sind wohl auch die Beamten, die den 54-Jährigen am 1. Dezember festgenommen hatten, und jene, die ihn später verhört haben. Konkrete Angaben dazu wollte das Gericht vorab nicht machen.

Zudem wurden auch Bekannte oder "Kumpels" des Angeklagten geladen. Bei ihnen handelt es sich um jene Zeugen, die den Angeklagten vor der Tat an einem Kiosk in Trier-Zewen getroffen haben sollen.

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SWR