Heinz Barth im Gerichtssaal

25.5.1983

DDR-Prozess gegen NS-Verbrecher Heinz Barth beginnt

Stand
AUTOR/IN
SWR2 Archivradio
MODERATOR/IN
Maximilian Schönherr

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Beteiligung am Massaker in Oradour-sur-Glane

In einem voll besetzten kleinen Saal des Stadtbezirksgerichts Berlin beginnt der DDR-Strafprozess gegen Heinz Barth (1920 - 2007). Barth wird vorgeworfen, im Zweiten Weltkrieg an Erschießungen von tschechischen Zivilisten und am Massaker im französischen Dorf Oradour-sur-Glane beteiligt gewesen zu sein.

Heinz Barth in Frankreich in Abwesenheit bereits zum Tod verurteilt

30 Jahre zuvor hatte ein Militärgericht in Bordeaux über die Täter verhandelt und Heinz Barth in Abwesenheit zum Tode verurteilt.

Barth arbeitete in einem Konsum-Geschäft in Gransee und hatte 1981 mit einer Verhaftung durch die DDR-Justiz nicht gerechnet.

Teilnahme an Erschießung in Böhmen

Der Originalton dokumentiert den Beginn des Verfahrens mit der Anklage und der ersten Vernehmung des Angeklagten. Dieser beschreibt ein Schlüsselerlebnis, nämlich seine Teilnahme an einer Erschießung in Böhmen.

7.6.1983 DDR-Gericht verurteilt NS-Verbrecher Heinz Barth zu lebenslanger Haft

7.6.1983 | Das Stadtbezirksgericht Berlin verhandelt im Juni 1983 gegen den DDR-Bürger Heinz Barth. Der Angeklagte war im Juni 1944 als Offizier der Waffen-SS am Massaker in dem französischen Dorf Oradour-sur-Glane beteiligt gewesen. In diesem von der Stasi mitgeschnittenen Prozess-Originalton beschreibt er seine Beteiligung an diesem Verbrechen am 10. Juni 1944. Es folgt das Urteil: lebenslänglich.

Hintergrund und Einordnung der Tondokumente

Archivradio-Gespräch DDR-Prozesse gegen Nazi-Verbrecher

Die DDR warf der Bundesrepublik vor, Naziverbrecher kritiklos in Politik und Verwaltung zu beschäftigen. Sie führte mehrere Strafprozesse durch.

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