Die sogenannten fliegenden Bauten, die auf dem Jahrmarkt stehen, würden rechtlich anders behandelt als stationäre Anlagen, wie beispielsweise in Freizeitsparks, so der Vorsitzende des Schaustellerverbands Bad Kreuznach, Ralf Leonhard.
Zu jedem Fahrgeschäft gebe es ein umfangreiches Prüfbuch, das zeige, wie es aufgebaut wird und welche Sicherheitsstandards funktionieren müssen. Dafür seien die rechtlichen Vorgaben zuletzt noch einmal verschärft worden. Anhand des Prüfbuchs würden die Fahrgeschäfte nach jedem Aufbau von der örtlichen Baubehörde auf Herz und Nieren geprüft und abgenommen. Damit werde ein "fliegender Bau" quasi wöchentlich genau unter die Lupe genommen.
TÜV-Abnahme teilweise jedes halbe Jahr
Außerdem sähen die Mitarbeiter der Fahrgeschäfte bei jedem Auf- und Abbau die Einzelteile und könnten so gegebenenfalls Schwachstellen erkennen, ergänzt Leonhard. Dabei falle sofort auf, wenn eine Schweißnaht gerissen oder ein Detektor verdreckt sei.
Darüber hinaus gebe es noch eine TÜV-Abnahme für die Fahrgeschäfte. Je nach Bauart sei festgelegt, wie häufig sie vom TÜV abgenommen werden müssen. Spätestens alle fünf Jahre sei das vorgeschrieben, bei besonders rasanten Fahrgeschäften auch jedes halbe Jahr.
Umfangreiche Sicherheitsauflagen für Jahrmärkte
Natürlich könne man sich vor einem technischen Versagen nicht vollends schützen, räumt Leonhard ein. Die Sicherheitsauflagen seien aber mehr als umfangreich. Schwere Unfälle mit Fahrgeschäften seien die absolute Ausnahme. "Zum Glück passiert so etwas so gut wie gar nicht."
Er bedauere den Unfall auf der Achterbahn im Freizeitpark Klotten sehr. Es sei besonders tragisch, wenn ein Mensch sein Leben verliere. In dem Freizeitpark an der Mosel war am Wochenende eine Frau aus einer Achterbahn gestürzt und gestorben. Die Untersuchungen zu dem Unglück laufen.
Nach tödlichem Unfall in Klotten So werden Achterbahnen kontrolliert
Im Freizeitpark Klotten ist eine Frau beim Sturz aus einer Achterbahn gestorben. Solche Unfälle sind selten. Achterbahnen werden in Deutschland regelmäßig auf Herz und Nieren geprüft, sagt Joachim Bühler vom TÜV-Verband.
Unfall auf Mainzer Rheinfrühling
Im April hatte sich auf dem Volksfest Mainzer Rheinfrühling ein Unfall an einem Fahrgeschäft ereignet. Dabei war ein Mitarbeiter von einer Gondel erfasst, durch die Luft geschleudert und schwer verletzt worden.
Die Untersuchungen ergaben keine technischen Mängel. Wahrscheinlich hatte sich der Mitarbeiter nicht richtig verhalten und war so der Gondel zu nahegekommen.