Der 33-jährige Angeklagte spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern mit seinem Anwalt

Fortsetzung nach langer Unterbrechung

Mitangeklagter sagt erstmals im Kusel-Mordprozess zur Tatnacht aus

Stand

Nach gut dreiwöchiger Unterbrechung ist vor dem Landgericht Kaiserslautern der Prozess um die mutmaßlichen Polizistenmorde von Kusel fortgesetzt worden. Erstmals hat der Mitangeklagte Florian V. zur Tatnacht ausgesagt.

Bislang hatte Florian V. vor Gericht zur Tatnacht geschwiegen und lediglich Angaben zu seiner Person gemacht. Von ihm lag lediglich die Aussage aus seiner ersten Vernehmung bei der Polizei vor. Bei der Fortsetzung des Prozesses machte V. nun doch Angaben und las die Antworten auf die ihm schriftlich vom Gericht gestellten Fragen vor. Diese Fragen konnte ihm das Gericht bislang nicht stellen, weil zuletzt ein Gutachter erkrankt war, der während der Verhandlung den Hauptangeklagten Andreas S. beobachtet. Bei wichtigen Aussagen muss er im Gericht dabei sein. So auch bei der Aussage von Florian V. zur Tatnacht.

Mitangeklagter sagt im Polizistenmord-Prozess aus

Bei der Aussage von Florian V. ging es zunächst darum, wie lange sich die beiden Angeklagten bereits kennen, seit wann sie gemeinsam auf die Jagd gingen und wie diese ablief. Florian V. machte vor Gericht noch einmal deutlich, dass er nach eigenen Angaben keinerlei Erfahrungen mit Waffen hat. Er habe noch nie mit einer scharfen Waffe geschossen und sei auch nicht in der Lage, eine Waffe nachzuladen. Auch habe er bei den gemeinsamen Jagden keine Waffe und auch kein Messer bei sich gehabt, lediglich ein Wärmebildgerät, um das erlegte Wild in der Dunkelheit zu finden.

Nach Angaben von Florian V. soll Andreas S. ihm bereits vor der ersten gemeinsamen Jagd deutlich gemacht haben, dass V. sich bedeckt halten soll, falls sie auf jemanden treffen. S. habe erklärt, dass er diese Situationen selbst regeln werde. Allerdings habe er nicht angekündigt, jemanden erschießen zu wollen. Vor der Tatnacht sei ihnen nie jemand bei ihren Jagden begegnet.

In seiner Aussage gab V. an, dass von Andreas S. während der Kontrolle durch die beiden Polizisten Papiere verlangt wurden. S. sei daraufhin zum Auto gegangen, um diese zu suchen - dann habe es geknallt. V. gibt an, sich hinter einem Transporter in Sicherheit gebracht zu haben. Insgesamt sei drei Mal geschossen worden, mit welcher Waffe, könne er nicht sagen.

Florian V. durchsuchte toten Polizisten

S. sei dann zu ihm gekommen und habe ihn aufgefordert, seine Papiere bei den Polizisten zu suchen. In seinen Aussagen betont Florian V., dass er in dieser Situation große Angst gehabt habe. Seinen Kopf habe er ausgeschaltet und habe einfach nur gehorcht. Es sei schlimm gewesen, den toten Polizisten zu sehen und zu durchsuchen. Währenddessen habe Andreas S. das Auto gewendet.

Einen zweiten Schuss auf die Polizeianwärterin will Florian V. nicht mitbekommen haben. Auch könne er sich nicht daran erinnern, ob und was auf der Flucht im Auto gesprochen wurde. V. hat in seiner Aussage eingeräumt, die Waffen zum Transport angefasst zu haben. Außerdem sei es seine Idee gewesen, die Waffen im Keller des Hauses in Sulzbach zu verstecken. Andreas S. soll die Waffen demnach gereinigt und Teile abgebaut haben.

Zweites Gutachten zu Schüssen in der Tatnacht

Mit der Frage, welche Schüsse aus welcher Waffe abgegeben wurden, beschäftigte sich ein zweites Gutachten, dessen Ergebnis nun vor Gericht vorgestellt wurde. Dabei ging es nach Angaben des Gerichts um die Schussgeräusche aus der Tatnacht im Januar. Das Gericht hatte gehofft, dass sich daraus möglicherweise der genaue Tatverlauf hätte rekonstruieren lassen können - anhand von Zeugenaussagen und Aufnahmen aus Überwachungskameras, auf denen die Schüsse zu hören sind.

Allerdings kam der Gutachter zu dem Schluss, dass es nicht zweifelsfrei möglich sei, die Schüsse den unterschiedlichen Waffen zuzuordnen. Lediglich bei den Schüssen aus der Dienstwaffe des Polizisten sei das mit großer Wahrscheinlichkeit möglich.

Krankheitsfälle machen Prozess zur Geduldsprobe

In dem Prozess war zuletzt am 23. September verhandelt worden. Das war der 16. und bisher letzte Prozesstag. Mehrmals fielen die Verhandlungstage aus oder fanden nur kurz statt, weil Prozess-Beteiligte ausfielen. Auch der Hauptangeklagte Andreas S. musste bereits passen, weil er an Corona erkrankt war. Am vergangenen Freitag sollte der Prozess nun endlich wie geplant weitergehen - doch dann meldete sich ein Schöffe krank.

Angeklagte beschuldigen sich gegenseitig, zuerst geschossen zu haben

Bislang beschuldigen sich die beiden Angeklagten in dem Prozess am Landgericht Kaiserslautern gegenseitig, das Feuer auf die Polizisten eröffnet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass der Hauptangeklagte Andreas S. sowohl den 29-jährigen Polizeioberkommissar, als auch dessen 24-jährige Kollegin erschossen hat.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten Andreas S. vor, die beiden Polizisten mit Gewehrschüssen in den Kopf ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken. Dem Mitangeklagten Florian V. wird versuchte Strafvereitelung vorgeworfen. Die Tat Ende Januar hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Bis Ende des Jahres sind sieben weitere Termine in dem Prozess angesetzt. Der nächste bereits am kommenden Mittwoch.

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SWR