Hauptangeklagter Andreas S spricht mit seinem Anwalt

Familienangehörige der getöteten Polizistin arbeitsunfähig

Mutmaßlicher Polizistenmord bei Kusel: Hinterbliebene wollen Schmerzensgeld

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Johannes Zinßmeister
Bild von Johannes Zinßmeister, Redakteur im SWR Studio Kaiserslautern

Im Prozess um die beiden getöteten Polizisten bei Kusel haben die Hinterbliebenen von Yasmin B. Schmerzensgeld gefordert.

Die Familie der getöteten Polizistin hat am 16. Prozesstag am Landgericht Kaiserslautern in einem Antrag Schmerzensgeld vom Hauptangeklagten Andreas S. gefordert. Die Hinterblieben treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Sie fordern rund 50.000 Euro, sowie ein angemessenes Hinterbliebenengeld. Außerdem soll der Hauptangeklagte den erlittenen Erwerbsschaden erstatten. Alle Familienmitglieder seien seit dem schmerzlichen Verlust arbeitsunfähig und es sei völlig unklar, wann und ob sie jemals wieder arbeiten können.

Familie der getöteten Polizistin fordert Schmerzensgeld

Beim Schmerzensgeld argumentiert die Nebenklage, die Familie von Yasmin B. habe einen schweren Schock erlitten. Sie habe die Tat bis heute nicht verarbeitet und befinde sich in psychologischer Behandlung. Der Vater leide unter anderem unter massiven Schlaf- und Konzentrationsstörungen, die Mutter unter einer schweren Depression. Beide Schwestern der Getöteten kämpften mit posttraumatischen Belastungsstörungen. Die Nebenklage argumentiert in dem Antrag, dass der gesamte Alltag der Familie durch den Tod von Yasmin B. zusammengebrochen sei. Der Antrag sei daher "mehr als angemessen."

Verteidiger von Andreas S. erbost

Die Verteidigung von Andreas S. reagierte erbost: "Ich bin zutiefst erschüttert und schockiert über diesen Antrag." Die Nebenklage zwinge die Prozessbeteiligten durch ihren Antrag zu dem, was unbedingt vermieden werden sollte. Nun müsse die Familie im Gerichtssaal aussagen und ihr komplettes Seelenleben offenbaren. Der Verteidiger von Andreas S. betonte, es hätten doch alle unbedingt weiteren Schmerz von der Familie abwenden wollen, indem sie eben nicht vor Gericht zu einer Aussage genötigt werde.

Prozess am Landgericht Kaiserslautern könnte sich in die Länge ziehen

Der Vorsitzende Richter erklärte, das Verfahren würde mit diesem Antrag gesprengt werden. Es müssten auch Psychologen gehört und gegebenenfalls weitere Gutachten erstellt werden. Das Verfahren würde damit erheblich verzögert, mindestens bis ins kommende Frühjahr. Der Richter sagte wörtlich in Richtung der Nebenklage: "Bitte überlegen Sie sich das nochmal gut." Auch der Hauptangeklagte Andreas S. wollte sich zum Antrag der Nebenklage äußern, der Richter verwehrt ihm das aber energisch.

Aussage der LKA-Sachverständigen vertagt

Ursprünglich war geplant, dass am 16. Prozesstag Sachverständige des Landeskriminalamtes aussagen. Dabei sollte es um die Schüsse auf die getötete Polizistin gehen und die Frage geklärt werden, wer auf sie geschossen hat. Diese Aussagen wurden allerdings auf Antrag der Verteidigung des Hauptangeklagten verschoben, weil ein psychiatrischer Gutachter weiter an Corona erkrankt sei. Dieser müsse aber zwingend anwesend sein, um jede Reaktion oder nicht-Reaktion von Andreas S. beobachten und bewerten zu können. Die Staatsanwaltschaft teilte diese Einschätzung, ebenso die Verteidigung des Mitangeklagten. Die Tagesordnung des 16. Prozesstages soll somit am 17.Oktober nachgeholt werden.

Angeklagte beschuldigen sich gegenseitig zuerst geschossen zu haben

Bislang beschuldigen sich die beiden Angeklagten in dem Prozess am Landgericht Kaiserslautern gegenseitig, das Feuer auf die Polizistin eröffnet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass der Hauptangeklagte Andreas S. sowohl den 29-jährigen Polizeioberkommissar als auch seine 24-jährige Kollegin erschossen hat.

Streit unter den Angeklagten wegen des Mantels von S.

Am 16. Prozesstag sollte es außerdem um einen Mantel des Hauptangeklagten Andreas S. gehen, den er in der Tatnacht möglicherweise getragen haben könnte. Das hat der Mitangeklagte Florian V. in Vernehmungen mehrfach betont. Andreas S. streitet allerdings ab, diesen Mantel getragen zu haben.

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