Für den Experten steht fest: Der Hauptangeklagte im Polizistenmord-Prozess war sich dessen, was er getan haben soll, voll umfänglich bewusst. Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit gebe es nicht, sagte der psychiatrische Gutachter am Montag über Andreas S. Er beobachtet ihn seit Prozessbeginn am Landgericht Kaiserslautern und legte nun seinen Abschlussbericht vor.
Gutachten bescheinigt Andreas S. volle Schuldfähigkeit
Darin kommt der psychiatrische Gutachter zu der Einschätzung, dass Andreas S. weder unter krankhaften Störungen leidet, noch berauschende Mittel wie Alkohol oder Drogen konsumiert. Von einer verminderten Schuldfähigkeit, wodurch das Urteil abgemildert werden könnte, sei daher nicht auszugehen.
Keine Sicherungsverwahrung nach mutmaßlichem Polizistenmord?
Für eine mögliche Sicherungsverwahrung spricht sich der Gutachter, der Andreas S. beobachtet hat, allerdings nicht aus. Der Hauptangeklagte habe bislang keine Eintragungen im Strafregister, man könne also nicht sagen, dass er nachhaltig gefährlich sei. Anders als etwa bei einem Pädophilen kann der psychiatrische Gutachter bei Andreas S. kein Muster erkennen. Auch, dass der Beschuldigte eine generelle Neigung haben könnte, Normen zu umgehen, sei sehr schwierig zu beurteilen.
Trotz Drogen: Auch Mitangeklagter voll schuldfähig
In einem weiteren psychiatrischen Gutachten ging es am Montag um den Mitangeklagten Florian V. Auch er bekommt von einem Experten bescheinigt, voll schuldfähig zu sein. Zwar sei deutlich geworden, dass der mutmaßliche Helfer von Andreas S. ein Drogenproblem habe. Dass der Mitangeklagte Amphetamin und Cannabis konsumiere, schränke ihn in seiner Schuldfähigkeit aber nicht ein.
Mildere Strafe wegen Alkohol oder seelischer Störung? Schuldfähig oder nicht? Auf dieser Grundlage entscheiden Gerichte
Ob bei Mord, Raub oder Körperverletzung - für das Strafmaß ist die Frage nach der Schuld zentral. Wann können Straftäter mit einer Einstufung als vermindert schuldfähig oder schuldunfähig rechnen?
Plädoyers im Kusel-Prozess am 22. November
Mit den Aussagen der beiden psychiatrischen Gutachter ist der Prozess um die mutmaßlichen Polizistenmorde jetzt in die Endphase gegangen. Der Vorsitzende Richter in Kaiserslautern erklärte, am 22. November würden die Plädoyers folgen und beide Angeklagten dürften ein letztes Mal das Wort ergreifen. Das Urteil solle am 30. November verkündet werden. Allerdings könnten in dem Prozess noch bis 14. November weitere Anträge gestellt werden.
Angeklagte beschuldigen sich gegenseitig, Polizisten erschossen zu haben
Seit Beginn des Prozesses beschuldigen sich die beiden Angeklagten vor dem Landgericht Kaiserslautern gegenseitig, das Feuer auf die Polizisten eröffnet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass der Hauptangeklagte Andreas S. sowohl den 29-jährigen Polizeioberkommissar als auch dessen 24-jährige Kollegin erschossen hat.
Polizistenmorde bei Kusel - Eine Übersicht
Die Staatsanwaltschaft wirft Andreas S. vor, die beiden Polizisten mit Gewehrschüssen in den Kopf ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu vertuschen. Dem Mitangeklagten Florian V. wird versuchte Strafvereitelung und Jagdwilderei vorgeworfen. Die Tat Ende Januar hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt.