Das ändert sich ab Oktober: Höherer Mindestlohn (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance / CHROMORANGE | Matthias Stolt)

Minijobber dürfen mehr verdienen

Änderungen ab Oktober: Mindestlohn, Corona-Regeln, Grundsteuer

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Christian Papadopoulos

Ein höherer Mindestlohn, neue Corona-Regeln und die Grundsteuererklärung. Der Oktober 2022 bringt auch im Südwesten wichtige Änderungen mit sich. Den Überblick gibt es hier.

Mindestlohn steigt weiter

Der Mindestlohn wird erneut angehoben. Er steigt von 10,45 auf 12 Euro. Tarifverträge, die niedrigere Gehaltsstufen vorsehen, sind dann in diesem Punkt hinfällig. Von der Erhöhung des Mindestlohns ab 1. Oktober werden in Rheinland-Pfalz laut einer Studie fast 290.000 Menschen und damit mehr als jeder sechste Beschäftigte profitieren. So viele Menschen verdienten derzeit weniger als zwölf Euro pro Stunde, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit. Berechnet habe dies das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Laut DGB hilft die neue Lohnuntergrenze vor allem Frauen und geringfügig Beschäftigten. Besonders betroffen seien das Gastgewerbe, Lieferdienste und der Einzelhandel.

Minijobber dürfen mehr verdienen

Zum 1. Oktober wird die Verdienst-Obergrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Auch für Beschäftigte in Midijobs, die bislang zwischen 450 und 1.300 Euro monatlich verdienen durften, gibt es Neuerungen: Die Grenze verschiebt sich ab Oktober auf 520 bis 1.600 Euro. Die Anhebung der Verdienstgrenze war nötig geworden, weil auch der Mindestlohn ab Oktober steigt. Im Video wird geschildert, welche Nachteile Minijobs haben. So werden keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt. Zum Beginn der Corona-Pandemie haben viele Mini-Jobber ihre Arbeit vorzeitig verloren. Denn für Minijobber gibt es kein Kurzarbeitergeld.

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Maskenpflicht in Fernzügen aber nicht mehr in Flugzeugen

Herbst und Winter stehen vor der Tür. Daher erwarten Experten wieder höhere Corona-Infektionszahlen. Am 1. Oktober tritt daher das neue Bundes-Infektionsschutzgesetz in Kraft. Unter anderem wird die Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen verlängert. In Heimen und Kliniken muss zusätzlich ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden. Auch in Fernzügen gilt weiter die Maskenpflicht, in Flugzeugen fällt sie dagegen weg. Weitere Auflagen wie etwa eine Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants oder Veranstaltungsräumen können die Länder verhängen - je nach Infektionsgeschehen. In Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Arbeitgeber müssen dagegen ihren Mitarbeitenden kein Homeoffice anbieten, sie sollen im Rahmen eines Hygienekonzepts lediglich Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen. Ein ursprünglich anderslautender Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wurde auf Betreiben der FDP entschärft. Die neuen Regeln gelten bis zum 7. April nächsten Jahres.

Vollständiger Impfschutz mit mindestens drei Impfungen

Laut Bundesgesundheitsministerium gelten Personen als "vollständig geimpft", die mindestens drei Einzelimpfungen empfangen haben. Die nach zweimaligem Impfen ausgestellten Impfnachweise gelten bis zum 30. September 2022 als Nachweis einer vollständigen Impfung. Ab dem 1. Oktober 2022 ist grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung (also eine 3. Impfung) erforderlich, um als "vollständig geimpft“ zu gelten. Alternativ reichen auch zwei Impfungen und der Nachweis, dass man von einer Corona-Erkrankung genesen ist. Als "frisch geimpft" gelten diejenigen, deren letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Eine Impfpflicht, um Innenräume zu betreten, ist aber nicht vorgesehen. Falls die Landesregierung eine Maskenpflicht in Innenräumen verhängt, reicht die Maske, um Bars, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen zu betreten. Von der Maske befreit wären nur diejenigen, die einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können. Die Länder können aber auch frisch Geimpfte oder Genesene von der Maskenpflicht befreien. Als Genesen gilt man ab dem 29. Tag nach dem Nachweis der Infektion und höchstens 90 Tage lang. Der Genesenen-Nachweis kann durch einen PCR-Test erbracht werden.

Umsatzsteuer auf Gas wird gesenkt

Die Energiepreise gehen derzeit durch die Decke. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, den Mehrwertsteuersatz auf Gaslieferungen von 19 auf sieben Prozent zu senken. Mit der Absenkung der Mehrwertsteuer sollte die ursprünglich ebenfalls ab dem 1. Oktober geplante Gasumlage ausgeglichen werden. Die Bundesregierung hatte sich jedoch Ende September entschieden, die Umlage zu kippen und die Unternehmen direkt zu unterstützen.

Frist für die Einreichung der Grundsteuer-Erklärung endet am 31. Oktober

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen. Die Frist endet regulär am 31. Oktober. In der Regel müssen die Erklärungen elektronisch beim Finanzamt eingehen - über einen Zugang beim Portal Elster und dem dort bereitgestellten Formular. Es dürfen aber auch kommerzielle Steuerprogramme verwendet werden, die eine Schnittstelle zu Elster anbieten. Menschen, die über keinen eigenen Internet-Zugang verfügen, können die Erklärung auch von Angehörigen anfertigen lassen. In Ausnahmfällen ist auf Anfrage beim Finanzamt auch eine Erklärung in Papierform möglich.

An dem Grundsteuer-Programm entzündet sich teils heftige Kritik. Es sei unverständlich und schwer auszufüllen. Zudem sei das Elster-Portal der Steuerverwaltung im Internet häufig überlastet. Eine andere Alternative zur Abgabe ist eine Seite des Bundesfinanzministeriums. Sie kann von Grundstücks-Eigentümern in den Bundesländern genutzt werden, die das Grundsteuermodell des Bundes unverändert übernommen haben. Dazu gehört auch Rheinland-Pfalz. Eine Steuererklärung über diese Seite soll deutlich unkomplizierter sein. Allerdings ist das Portal nur für einfache Verhältnisse geeignet - etwa für alleinige Besitzer von Eigenheimen, nicht aber zum Beispiel für landwirtschaftliche Grundstücke. Bevor Sie eine Steuererklärung starten können, werden solche Angaben abgefragt und Sie bekommen den Hinweis, ob Ihr Grundstück als Steuerfall bearbeitet werden kann.

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Auch Baden-Württemberg ist von der Grundsteuer-Reform betroffen. Das Land hat ein eigenes Modell für die Grundsteuer entwickelt, in dem nach Angaben des Landes weniger Angaben gemacht werden müssen als in anderen Bundesländern. Die Frist am 31. Oktober könnte in Baden-Württemberg auch noch verlängert werden. Finanzstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne) zeihte sich im August dafür offen.

Kein WhatsApp mehr für alte iPhones

Ab dem 24. Oktober wird der Messengerdienst WhatsApp auf Apple-Smartphones mit iOS 10 und 11 nicht mehr unterstützt. Apple-Nutzer müssen ab dann mindestens iOS 12 installiert haben, um WhatsApp weiter nutzen zu können.

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