Hintergrund ist, dass seit Samstag in Rheinland-Pfalz die Isolationspflicht für Corona-Infizierte weggefallen ist: Wer positiv auf das Coronavirus getestet ist, muss jetzt nicht mehr zwingend für fünf Tage zu Hause bleiben. Das hat Konsequenzen für den Schulbetrieb.
Unterrichtspflicht bei symptomfreier Infektion
Aus einem Schreiben des Bildungsministeriums an die Schulleiterinnen und Schulleiter in Rheinland-Pfalz geht hervor: Es gilt nach wie vor, dass jeder Corona-Infizierte, der sich krank fühlt, zuhause bleiben soll. Schüler und Schülerinnen sowie Lehrkräfte, die zwar positiv getestet, aber symptomfrei sind, müssen jedoch am Unterricht teilnehmen. Gleichzeitig sind sie nach den neuen Regeln verpflichtet, für mindestens fünf Tage nach Durchführung eines Tests Maske zu tragen.
VBE in Sorge wegen geringerer Impfquote bei jüngeren Schülern
Das stößt auf Unverständnis und Kritik beim Verband Bildung und Erziehung (VBE). Das Problem aus Sicht des Verbandes: Die Impfquote unter Kindern. "Zwar gibt es inzwischen eine gewisse Basisimmunität in der Bevölkerung durch die Impfungen, doch gerade unter den jüngeren Schülerinnen und Schüler ist die Impfquote nicht besonders hoch", sagte der Landesvorsitzende des VBE Rheinland-Pfalz, Lars Lamowski.
Der VBE warnt vor negativen Folgen für den Schulbetrieb. Die Schulen seien nicht darauf vorbereitet, die Schulgemeinschaft während einer weiteren Corona-Welle zu schützen. Es gebe keine Möglichkeit mehr, in den Schulen zu testen, auch fehle es weiterhin an einer flächendeckenden Ausstattung mit Raumluftfilteranlagen, kritisierte Lamowski. Da Corona-Fälle auch nicht mehr meldepflichtig seien, sei die neue Regelung kaum umzusetzen. Der VBE mahnt außerdem, dass die neue Regelung zu Spannungen innerhalb der Schulgemeinschaft führen könnte. "Wenn symptomlos infizierte Schülerinnen und Schüler mit Maske in die Schule kommen, kann dies zu Diskriminierungen führen", so Lamowski.
Deutscher Lehrerverband bezeichnet Regelung als "grob fahrlässig"
Auch der Deutsche Lehrerverband kritisiert die neuen Corona-Regeln an Schulen. Sie seien "grob fahrlässig". "Wer infiziert ist, soll zu Hause bleiben - egal, ob er Symptome hat oder nicht", sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Deutschland schalte "vom Vorsichtsmodus mit Volldampf in den Fährlässigkeitsmodus", so Meidinger weiter. Anders als an anderen Arbeitsplätzen gebe es in der Schule viel mehr Kontakte und ein enges Aufeinandertreffen von Menschen auf Gängen und in kleinen Räumen. "Wir hatten zwar einen enormen Unterrichtsausfall in den vergangenen Monaten, aber wir dürfen die Gesundheit der Lehrer und Schüler nicht aufs Spiel setzen", appellierte Meidinger.
Auch der Landeschef der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Klaus Peter Hammer, sagte im SWR, er könne die Sorgen und die Verunsicherung bei Schülern und Lehrern wegen der neuen Regelung verstehen:
Ausnahmeregelung bei Masken-Attest
Eine Ausnahme von der neuen Regelung gilt nur für diejenigen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen müssen. Sie müssen sich im Falle einer Corona-Infektion nach wie vor absondern, auch wenn sie sich nicht krank fühlen.
Maske abnehmen erst nach zwei symptomfreien Tagen
Wer bei einer Corona-Infektion Krankheitssymptome aufgewiesen hat und nach überstandener Erkrankung wieder an die Schule zurückkehrt, muss eine Maske tragen, sofern er oder sie nicht mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Die Maskenpflicht endet jedoch spätestens nach zehn Tagen.
Meldepflicht entfällt
Eltern sind jetzt nicht mehr verpflichtet, der Schule mitzuteilen, dass ihr erkranktes Kind mit Corona infiziert ist. Umgekehrt müssen die Schulen die Eltern nicht mehr informieren, wenn in der Klassengemeinschaft ein Corona-Fall aufgetreten ist.
Gelüftet werden muss weiterhin
Weiter gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Dazu gehört nach wie vor, dass die Unterrichtsräume regelmäßig gelüftet werden müssen. Das Bildungsministerium empfiehlt außerdem weiterhin das freiwillige Tragen einer Maske.
Regeln für Schwangere noch unklar
Was die neuen Regeln für schwangere Lehrerinnen bedeuten, steht noch nicht fest. Aus dem Ministerium hieß es, man prüfe, ob auch Schwangere wieder im Präsenzunterricht eingesetzt werden könnten.