Das Landgericht Ellwangen hat am Freitag im Prozess um den knapp zwei Jahre alten getöteten Jungen aus Bopfingen den Angeklagten wegen Mordes und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. Der Fall wurde bereits einmal verhandelt. Der Bundesgerichtshof hob das damalige Urteil jedoch auf und verwies den Fall zur neuerlichen Verhandlung an das Landgericht zurück.
Revisionsprozess: 14 Jahre Haft im ersten Prozess
In dem ersten Verfahren hatte das Landgericht den Angeklagten im Mai 2022 wegen Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt und Mordmerkmale zunächst verneint. Die Staatsanwaltschaft hatte damals eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes verlangt und erfolgreich Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.
Landgericht Ellwangen: Kammer sieht "niedrige Beweggründe"
Laut der Staatsanwaltschaft hat tiefer Hass auf den Jungen den 35-jährigen Lebenspartner der Mutter dazu gebracht, das Kleinkind zu quälen und schließlich im Oktober 2021 tödlich zu verletzen. Die Kammer sah das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erwiesen an. Der Angeklagte habe es billigend in Kauf genommen, dass das Kleinkind durch die Misshandlungen und einen "Stampftritt" sterben könnte und sei sich dessen auch bewusst gewesen.
Die Verteidigung hingegen hatte eine Verurteilung wegen Totschlags und damit eine Haftstrafe von unter 14 Jahren gefordert. Außerdem sollte der Angeklagte wegen seiner Alkoholsucht in eine Entzugsklinik eingewiesen werden. Wegen der Sucht stellte die Verteidigung auch die Schuldfähigheit des Mannes in Frage. Das sah das Gericht jedoch anders. Trotz der Sucht war sein Urteilsvermögen nicht beeinträchtigt, so die Kammer.
Neuer Prozess nach Revision Fall des getöteten Zweijährigen in Bopfingen: War es Mord oder Totschlag?
Ein Mann misshandelt über Monate ein Kleinkind aus Bopfingen, es stirbt im Krankenhaus - er wird verurteilt. Jetzt muss sich das Landgericht Ellwangen noch einmal mit dem Fall beschäftigen.
Mutter wurde in getrenntem Verfahren verurteilt
Der Prozess gegen die Mutter des Jungen wurde getrennt geführt. Das Landgericht Ellwangen verurteilte sie Ende 2022 wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.