Laut der Staatsanwaltschaft habe tiefer Hass auf den Jungen den 35-jährigen Lebenspartner der Mutter dazu gebracht, das Kleinkind zu quälen und schließlich im Oktober 2021 tödlich zu verletzen.

Urteil am Landgericht Ellwangen

Lebenslange Haft nach Mord an Zweijährigem in Bopfingen

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Peter Schmid
SWR-Aktuell Redakteur Peter Schmid
Rainer Schlenz
Rainer Schlenz

Nach dem gewaltsamen Tod eines Kleinkinds in Bopfingen hat das Landgericht Ellwangen einen 35-Jährigen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach den Mann wegen Mordes schuldig.

Das Landgericht Ellwangen hat am Freitag im Prozess um den knapp zwei Jahre alten getöteten Jungen aus Bopfingen den Angeklagten wegen Mordes und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. Der Fall wurde bereits einmal verhandelt. Der Bundesgerichtshof hob das damalige Urteil jedoch auf und verwies den Fall zur neuerlichen Verhandlung an das Landgericht zurück.

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Revisionsprozess: 14 Jahre Haft im ersten Prozess

In dem ersten Verfahren hatte das Landgericht den Angeklagten im Mai 2022 wegen Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt und Mordmerkmale zunächst verneint. Die Staatsanwaltschaft hatte damals eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes verlangt und erfolgreich Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.

Landgericht Ellwangen: Kammer sieht "niedrige Beweggründe"

Laut der Staatsanwaltschaft hat tiefer Hass auf den Jungen den 35-jährigen Lebenspartner der Mutter dazu gebracht, das Kleinkind zu quälen und schließlich im Oktober 2021 tödlich zu verletzen. Die Kammer sah das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erwiesen an. Der Angeklagte habe es billigend in Kauf genommen, dass das Kleinkind durch die Misshandlungen und einen "Stampftritt" sterben könnte und sei sich dessen auch bewusst gewesen.

Die Verteidigung hingegen hatte eine Verurteilung wegen Totschlags und damit eine Haftstrafe von unter 14 Jahren gefordert. Außerdem sollte der Angeklagte wegen seiner Alkoholsucht in eine Entzugsklinik eingewiesen werden. Wegen der Sucht stellte die Verteidigung auch die Schuldfähigheit des Mannes in Frage. Das sah das Gericht jedoch anders. Trotz der Sucht war sein Urteilsvermögen nicht beeinträchtigt, so die Kammer.

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