Der 43-Jährige Betrüger hatte sich als falscher Polizist ausgegeben und mehrere, vor allem ältere Menschen, um insgesamt über 100.000 Euro betrogen. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Ulm verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und drei Monaten.

Über 100.000 Euro erbeutet

Urteil am Landgericht Ulm: "Falscher Polizist" muss ins Gefängnis

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Peter Schmid
SWR-Aktuell Redakteur Peter Schmid

Das Landgericht Ulm hat einen Betrüger zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Anfang 2023 hatte er sich als falscher Polizist ausgegeben und über 100.000 Euro erbeutet.

Weil er sich als falscher Polizist ausgegeben und damit vor allem ältere Menschen um ihr Erspartes gebracht hat, muss ein 43-Jähriger ins Gefängnis. Am Freitag hat das Landgericht Ulm den Betrüger zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zusätzlich muss er eine Therapie in einer Entziehungsanstalt antreten.

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Landgericht Ulm: Bandenbetrug und Amtsanmaßung

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann als Mitglied einer Bande im vergangenen Jahr mehr als 100.000 Euro erbeutet hat. Und zwar als Geldabholer: Den vor allem älteren Menschen wurde vorgegaukelt, ihre Besitztümer seien in Gefahr, die Polizei helfe ihnen, das Geld in einer Asservatenkammer zu sichern.

In den meisten Fällen fuhren die Opfer nach Ulm und überbrachten dem Mann Bargeld, Schmuck und Gold. Dieser nahm als falscher Polizist das Ersparte an und übergab es weiter - wohl in die Türkei. Dafür sollte der 43-Jährige laut Richter eine Provision bekommen.

Falscher Polizist: Angeklagter gesteht Tat im Prozess

Dem falschen Polizisten kam bei der Urteilsfindung entgegen, dass er die Taten früh im Prozess gestanden hatte. Als "Abholer" trug er laut Richter das größte Risiko bei der geringsten Entlohnung. Das Gericht sah bei der Urteilsverkündung am Freitag den banden- und gewerbsmäßigen Betrug als erwiesen an. Hinzu komme die Tateinheit Amtsanmaßung, da sich der 43-Jährige als Polizist ausgab.

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Nach Haft: Falscher Polizist muss in Entziehungsanstalt

Der Mann, der aktuell bereits in Untersuchungshaft sitzt, muss nach seiner Haft eine Therapie in einer Suchtklinik antreten. Der Richter begründete das mit der Drogenabhängigkeit des Verurteilten. Er hatte das Geld nach Auffassung des Richters auch erbeutet, um seine Sucht zu finanzieren. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Mann ohne die Therapie eine weitere Tat begehen könnte.

Die rund 114.000 Euro, die der Betrüger erbeutet hatte, muss er zurückzahlen. Der 43-Jährige kann binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.

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