Schriftzug Cyber-Polizei auf einem Polizeiwagen (Foto: dpa Bildfunk, Christophe Gateau)

Die Behörden und der Beschuldigte: Fehler im System?

Fall Ayleen: Verdächtiger kontaktierte offenbar unbehelligt immer wieder Teenager

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Arne Bartram
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Ulrike Liszkowski
Bild von SWR-Redakteurin Ulrike Liszkowski (Foto: SWR)

Der Verdächtige im Fall Ayleen, ein vorbestrafter Sexualstraftäter, soll wiederholt Kontakt zu Teenagern gesucht haben. Hätten die Behörden ihn besser im Auge behalten müssen?

Eine junge Frau im hessischen Lahn-Dill-Kreis ist vor ein paar Jahren schon von dem Verdächtigen angeschrieben worden, das berichtet sie einem Reporter des Hessischen Rundfunks (hr). Damals stand der Mann noch unter besonderer Beobachtung der Behörden. Doch die bekamen von seinen Kontaktversuchen offenbar kaum etwas mit - auch nicht von Übergriffen.

Die junge Frau berichtet, der heute 29-Jährige habe versucht, sie zu küssen, sie habe ihn abgewiesen. Ein andermal habe er angeboten, sie im Auto mitzunehmen, als sie auf einen Bus wartete. Erneut habe sie abgelehnt. Heute sagt sie: "Gerade im Rückblick: In solchen Momenten hätte es genauso mir passieren können. Vielleicht wäre ich an Ayleens Stelle, und nicht Ayleen."

Mutmaßlicher Mörder von Ayleen belästigte auch andere

Am Wohnort des Verdächtigen in Hessen berichten mehrere Mütter dem hr, dass der heute 29-Jährige immer wieder Kontakt zu ihren Teenager-Töchtern suchte und sie aufforderte, sich mit ihm zu treffen.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand sind im ersten Halbjahr 2022 drei Anzeigen von Mädchen gegen den verdächtigen 29-Jährigen erstattet worden. Neben einem bereits bekannten Fall einer 17-Jährigen haben in Hessen auch zwei 14-Jährige Anzeige wegen Nötigung und sexueller Belästigung erstattet. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Manuel Jung am Freitag in Wetzlar der Deutschen Presse-Agentur.

Bereits Ende April soll der 29-Jährige versucht haben, ein 17 Jahre altes Mädchen unter anderem durch Textnachrichten zu einer Beziehung zu nötigen. Anfang Mai wurde Strafanzeige gegen ihn erstattet. Die Staatsanwaltschaft Gießen hat davon aber erst vergangene Woche erfahren. Warum die Anzeige offenbar nicht schneller weitergeleitet wurde, wird noch intern untersucht.

Kontaktaufnahme zu Minderjährigen übers Internet nicht kontrolliert

2017 war der jetzt Beschuldigte nach mehreren Jahren aus der Psychiatrie entlassen worden. Danach wurde er von den Behörden aber weiter beobachtet, stand unter sogenannter Führungsaufsicht. Wie das zuständige Landgericht Limburg auf Anfrage mitteilte, musste er sich an bestimmte Regeln halten, wie "verordnete Medikamente regelmäßig einzunehmen" oder "alle Arten von Rauschmitteln zu meiden". Weisungen in Bezug auf Aktivitäten im Internet seien aber nicht erteilt worden. Das heißt im Klartext: Es wurde nicht kontrolliert, ob der Mann über das Internet oder mit dem Handy Kontakt zu Minderjährigen suchte.

"Ein Riesenfehler ist das. Der Betreffende kann sich austoben trotz Führungsaufsicht, und hinterher sind dann alle schlauer."

Der Kriminologe Jörg Kinzig von der Uni Tübingen weist dagegen darauf hin, dass auch entlassene Straftäter Rechte habe und eine digitale Kontrolle in der Praxis kaum machbar sei. "Selbst wenn man sagen würde, auf diesem Computer darfst du dich nicht irgendwie einer Person nähern, oder den dürfen wir immer kontrollieren, dann gibt es eine Fülle von Ausweichmöglichkeiten."

Arne Bartram (hr) berichtet für die ARD über den Fall Ayleen:

Führungsaufsicht endete - Verdächtiger chattete über Wochen mit Ayleen

Im Januar wurde der Tatverdächtige nach fünf Jahren komplett aus der Führungsaufsicht entlassen. Gegen eine unbefristete Verlängerung hat er sich erfolgreich gewehrt. Danach soll der nun im Fall Ayleen dringend Tatverdächtige über Wochen im Internet mit dem 14-jährigen Mädchen aus Gottenheim gechattet haben, bis Ayleen - den bisherigen Erkenntnissen der Polizei nach - in seinem Auto mit nach Hessen fuhr. Dort wurde sie tot aufgefunden, außerdem fand die Polizei persönliche Gegenstände von ihr beim Tatverdächtigen.

Am Ende bleibt die Frage: Hätten die Behörden strenger mit dem Beschuldigten umgehen müssen und so vielleicht Schlimmeres verhindern können?

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