Das Amtsgericht Stuttgart hat nach Angaben von Michael Ballwegs Anwälten entschieden, dass der "Querdenken"-Gründer auch weiterhin in Haft bleiben muss. Der Beschluss sei am Mittag per Fax eingegangen, teilte Ballwegs Anwaltsteam mit. Damit entschied das Gericht offenbar gegen einen Antrag, mit dem sie erreichen wollten, dass ihr Mandant aus der Untersuchungshaft entlassen wird.
Begründung für weitere U-Haft noch unklar
Über die Gründe für die Entscheidung des Gerichts machten die Anwälte keine Angaben. Sie kündigten allerdings in der kurzen Mitteilung an, man wolle "nach Auswertung der Begründung kurzfristig eine Erklärung abgeben". Den Haftbefehl hatte ein Richter am 29. Juni verhängt.
Verdacht auf Betrug und Geldwäsche "Querdenken"-Gründer Ballweg bleibt in Haft
Die Anwälte von "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg hatten für Montag eine Haftprüfung beantragt. Am Abend teilten sie mit: Das Amtsgericht kam noch nicht zu einer Entscheidung.
Ballweg-Sympathisanten demonstrierten
Am vergangenen Montag war es vor Gericht zu einem Haftprüfungstermin gekommen. Grund dafür war, dass Ballwegs Anwälte die vorgebrachten Verdachtsmomente gegen ihren Mandanten für nicht gedeckt halten. Am Abend teilten die sie mit, das Amtsgericht sei - anders als erwartet - noch nicht zu einer Entscheidung gekommen. Mehrere hundert Sympathisanten des "Querdenken"-Gründers hatten vor der Justizvollzugsanstalt in Stuttgart-Stammheim für dessen Freilassung demonstriert.
Ballweg: Verdacht des Betrugs
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Betrugs und der Geldwäsche gegen den 47-Jährigen. Der Vorwurf lautet, er habe einen höheren sechsstelligen Betrag an Zuwendungen zweckwidrig verwendet. Die Behörde sprach in der Vergangenheit außerdem von konkreten Hinweisen darauf, dass Ballweg sein Wohnhaus angeblich verkaufen und ins Ausland gehen wollte.