Ein Justizbeamter geht durch einen Gefangenentrakt in der Justizvollzugsanstalt Herford. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Symbolbild  | picture alliance/dpa | Friso Gentsch)

Tatverdächtige sind jünger geworden

Jugendkriminalität in BW: Kretschmann fordert Überprüfung der Strafmündigkeit

Stand

Ministerpräsident Kretschmann hat sich für eine Überprüfung der Strafmündigkeit ab 14 Jahren ausgesprochen. Hintergrund sind Zahlen aus der aktuellen Kriminalstatistik.

Nach Innenminister Thomas Strobl und Justizministerin Marion Gentges (beide CDU) ist nun auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) dafür, die gesetzliche Strafmündigkeit zu prüfen. Der Anstieg tatverdächtiger Kinder und Jugendlicher sei ein Warnzeichen, erklärte Kretschmann am Dienstag in Stuttgart.

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Die Altersgrenze von 14 Jahren bestehe bereits seit 1923, so der Ministerpräsident. Jetzt solle man wissenschaftlich klären, ob sich der Reifungsprozess und damit die Entwicklung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der heutigen Generation geändert habe. "Das scheint mir ein völlig legitimes Anliegen zu sein."

Kretschmann betonte, er sei noch aufgewachsen mit einer Volljährigkeit ab 21 Jahren. Die Welt habe sich geändert. "Die Studie kann ein gangbarer Weg sein, da zu besseren Erkenntnisgrundlagen zu kommen." Mit Blick auf die steigende Kriminalität sagte Kretschmann aber auch, dass das Strafrecht nur ein Baustein sei.

Die Gründe für Kriminalität unter Jugendlichen sind vielschichtig

Was zum Anstieg der Jugendkriminalität in Baden-Württemberg, aber auch in ganz Deutschland, geführt hat, ist umstritten. Während manche Fachleute glauben, dass Smartphones und Social Media zur Kriminalisierung beigetragen haben, sehen andere in der Corona-Pandemie einen wichtigen Grund.

Robert Ileka, Leiter eines Jugendstrafvollzugs in Creglingen (Main-Tauber-Kreis), erklärte im SWR-Interview, die psychische Belastung von Jugendlichen sei gestiegen, auch durch die Pandemie. "Die Schulen waren geschlossen, Hobbys und Freizeitaktivitäten fielen weg und der Kontakt zu Freunden fehlten", sagte Ileka. Dass viele Familien zudem mehrere Monate in kleinen Wohnungen zusammengelebt hätten, habe sein Übriges getan. Diese steigende Belastung mache sich jetzt auch in der Zahl der Straftaten bemerkbar, so Ileka.

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Man müsse mit Präventionsmaßnahmen, Elternarbeit und der Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe verhindern, dass Kinder und Jugendliche auf die schiefe Bahn gerieten, sagte Evers. "Die Absenkung der Strafmündigkeit ist jedenfalls nicht die Lösung in dieser Situation."

Auch Strobl und Gentges fordern Überprüfung

Innenminister Strobl hatte am vergangenen Donnerstag in Stuttgart die aktuelle Kriminalstatistik für Baden-Württemberg vorgestellt und sich dabei besorgt über den Anstieg bei Kindern und Jugendlichen geäußert. Die Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren sei im vergangenen Jahr um 13,7 Prozent auf ein Zehnjahreshoch gestiegen. Die Zahl der tatverdächtigen Kinder unter 14 Jahren stieg zwischen 2014 und 2023 um gut 40 Prozent an.

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Strobl hatte deshalb eine wissenschaftliche Überprüfung der Altersgrenze für die Strafmündigkeit gefordert. Im Jahr 1923 sei die Festsetzung der Grenze auf 14 Jahre nicht exakt begründet gewesen. "Es könnte doch sein, dass ein 14-Jähriger heute ein anderer ist als ein 14-Jähriger damals. Da hat sich in den vergangenen Jahrzehnten viel verändert", sagte Strobl.

Ein aktueller Fall könnte die Debatte um das Alter der Strafmündigkeit weiter vorantreiben: Am vergangenen Wochenende wurde eine 75-jährige Frau in Karlsruhe durch eine herabfallende Gaskartusche aus einem Hochhaus tödlich verletzt - laut Polizei und Staatsanwaltschaft steht ein 13-Jähriger im Verdacht, die Kartusche über die Balkonbrüstung im 14. Stock geworfen zu haben.

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Gentges: Kriminalität unter Kindern könnte sich verändert haben

Baden-Württembergs Justizministerin Gentges vermutet ebenfalls, dass sich die Kriminalität unter Kindern verändert hat. Der Deutschen Presse-Agentur sagte sie am vergangenen Wochenende: "Wenn außerdem nach schlimmen Straftaten bekannt wird, dass ein Kind vor seiner Tat Informationen zur Strafmündigkeitsgrenze gegoogelt hat - und das war in der Vergangenheit der Fall - dann muss uns das zu denken geben."

Gentges will sich jetzt für eine Überprüfung auf Bundesebene starkmachen. Baden-Württemberg werde auf der Justizministerkonferenz Anfang Juni in Hannover einen entsprechenden Antrag einbringen, so die Justizministerin.

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