Flüchtlinge aus der Ukraine kommen an. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/Lehtikuva | Antti Aimo-Koivisto)

Flucht vor Krieg in der Ukraine

Ukrainische Familie erhält nach Ägyptenurlaub nun doch Schutzstatus in Baden-Württemberg

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Als Russland seinen Angriffskrieg startete, machte eine ukrainische Familie Urlaub. Sie flüchtete direkt nach Deutschland. Das wurde ihr zum Nachteil. Jetzt hat das Justizministerium reagiert.

Die ukrainische Familie, die von Ägypten aus nach Bad Schönborn im Landkreis Karlsruhe kam, erhält nun doch die für den Schutzstatus erforderliche Fiktionsbescheinigung. Das baden-württembergische Justizministerium hat entschieden, dass keine Bedenken mehr bestehen, die Bescheinigung auszustellen. Das teilte das Landratsamt Karlsruhe am Freitag mit.

Bescheinigung ermöglicht finanzielle Unterstützung

Die Fiktionsbescheinigung ist notwendig, um finanzielle Unterstützung sowie eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten. Sie ist außerdem entscheidend dafür, eine Wohnung anmieten zu können.

Die Familie aus dem vom Krieg stark betroffenen Charkiw befand sich im Urlaub in Ägypten, als der russische Überfall begann. Freunde, die sie dort kennenlernten, organisierten die Flucht nach Bad Schönborn. Der Familie war vom Landratsamt Karlsruhe der Schutzstatus zunächst verwehrt worden, weil sie aus einem Drittland außerhalb der EU eingereist war.

BW-Flüchtlingsrat kritisierte Entscheidung des Landkreises Karlsruhe

Der baden-württembergische Flüchtlingsrat hatte in einer Mitteilung kritisiert, dass die Ausländerbehörde des Landkreises der Familie jegliche Sozialleistungen verweigere, weil diese zum Zeitpunkt von Russlands Invasion zufällig im Urlaub in Ägypten war. Die Familie aus der Ostukraine hätte nun Asylanträge stellen müssen - obwohl die politisch Verantwortlichen von Bund und Ländern beteuerten, dass Menschen aus der Ukraine keine Asylanträge in Deutschland stellen müssen.

Familie flüchtet vor Krieg aus der Ukraine und erhält keine Leistungen

"Aufgrund der Einreise aus einem Drittland außerhalb der EU fällt die Familie nicht unter die Sonderregeln, die für Geflüchtete aus der Ukraine gelten", hatte das Landratsamt zunächst mitgeteilt. Und hatte selbst eingeräumt, dass diese Entscheidung "als wenig sachgerecht" angesehen werde. Die Frage, ob Personen trotz der Einreise aus einem Drittland außerhalb der EU als Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine angesehen werden können, werde auf Ebene des Bundesinnenministeriums noch geprüft, so das Landratsamt am Freitagvormittag.

Die Entscheidung des baden-württembergischen Justizministeriums, die notwendige Fiktionsbescheinigung nun doch zu erteilen, könnte richtungsweisend für viele andere Betroffene werden.

EU-Richtlinie regelt schnelle Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen

Die sogenannte EU-Massenzustromrichtlinie bietet ukrainischen Flüchtlingen seit Anfang März eigentlich schnellen Zugang zu verschiedenen Bereichen des Lebens im Aufnahmeland. Sie bekommen ohne langwieriges Asylverfahren sofort Leistungen wie eine medizinische Grundversorgung oder Sozialleistungen.

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SWR