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Nach Freispruch von mutmaßlichem Dealer in Mannheim

BW-Justizministerin Gentges fordert Änderungen am Cannabis-Gesetz

Stand

Bisher durften vor Gericht Handydaten von Cannabis-Dealern als Beweise
genutzt werden. Mit dem neuen Cannabis-Gesetz geht das nicht mehr. Für die BW-Justizministerin ein Unding.

Eine schnelle Nachbesserung am Cannabis-Gesetz verlangt Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU), damit Polizei und Justiz auch weiterhin Handydaten von Cannabis-Dealern verwerten dürfen. Ohne eine Anpassung bestehe die Gefahr, dass Strafverfahren, in denen auf der alten Rechtsgrundlage ermittelt und Anklage erhoben wurde, mit einem Freispruch endeten, sagte Gentges. "Und zwar nicht, weil die angeklagten Sachverhalte nicht strafbar wären, sondern weil rechtmäßig gewonnene Ermittlungsergebnisse nicht mehr als Grundlage einer Verurteilung herangezogen werden dürfen."

Nach dem neuen Cannabis-Gesetz dürfen Ermittlungsbehörden die Handydaten mutmaßlicher Dealer nicht mehr nutzen:

Freispruch für Angeklagten, der in großem Stil Marihuana geschmuggelt haben soll

Hintergrund der Forderung von Gentges ist der Freispruch eines 36-Jährigen am Landgericht Mannheim. Ihm wurde vorgeworfen, rund 450 Kilogramm Marihuana illegal eingeführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Angeklagte im Jahr 2020 mehrmals größere Mengen der Droge per Lastwagen von Spanien über Frankreich in den Raum Mannheim geschmuggelt habe. Der Gesamtwert belief sich laut Staatsanwaltschaft auf rund 1,9 Millionen Euro. Auf den Mann aufmerksam geworden seien die Ermittler durch die Auswertung von verschlüsselten Chatnachrichten der Software Encrochat.

In der Hauptverhandlung sah die Staatsanwaltschaft die Chatverläufe mit detaillierten Informationen zu den Lieferungen als Hauptbeweismittel. Aufgrund des neuen Cannabis-Gesetzes, das Anfang April in Kraft getreten ist, sind diese Nachrichten nach Auffassung des Mannheimer Landgerichts aber nun nicht mehr verwertbar - daher der Freispruch. Die Staatsanwaltschaft will das nicht hinnehmen und hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. Jetzt geht der Fall weiter an den Bundesgerichtshof. 

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Gentges: Im Vorfeld davor gewarnt

Für Baden-Württembergs Justizministerin sind die Probleme für Ermittlungsbehörden durch das neue Cannabisgesetz hausgemacht. Wenige Wochen nach Einführung des Konsum-Cannabisgesetzes sei bereits passiert, was leicht zu vermeiden gewesen wäre und wovor man weit im Vorfeld eindringlich gewarnt habe, so Gentges. Trotz der Hinweise sei der Bund nicht bereit gewesen, die notwendigen Instrumente auch weiterhin gelten zu lassen. "Wenn das nicht zur Regel werden soll, besteht dringender Änderungsbedarf. Das macht die Entscheidung des Landgerichts Mannheim in besonderer Weise deutlich." 

Gentges verlangt in einem Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die schnelle Anpassung der Gesetzeslage. Die Polizei in den Niederlanden und in Frankreich hatte 2020 die Software der Firma Encrochat geknackt und anschließend Millionen geheimer Chat-Nachrichten von Kriminellen abgeschöpft. Encrochat war ein verschlüsseltes Kommunikationssystem, mit dem Kriminelle Straftaten wie Drogengeschäfte, Mordanschläge, Überfälle und Geldwäsche organisierten.

Auswertung gehackter Daten umstritten

Den Nutzern hatte Encrochat perfekte Anonymität garantiert, die Mobiltelefone sollten nicht abzuhören und nicht zu verfolgen sein. Die Auswertung der Daten ist juristisch allerdings umstritten. Am Bundesverfassungsgericht etwa gibt es mehrere Verfassungsbeschwerden deswegen.

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