Kommentar

Razzia gegen die „Letzte Generation“: Wer übertreibt hier?

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AUTOR/IN
Max Bauer

In sieben Bundesländern sind Polizeibeamte am 24. Mai gegen Aktivistinnen und Aktivisten der „Letzten Generation“ vorgegangen. In insgesamt 15 Wohnungen und anderen Objekten suchten sie nach Mitgliederlisten, beschlagnahmten Spendengelder – all das auf Veranlassung der bayerischen Generalstaatsanwaltschaft. Denn die sieht in der „Letzten Generation“ eine „kriminelle Vereinigung“. Damit geht die Justiz einen Schritt zu weit, meint SWR-Rechtsexperte Max Bauer.

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Die bayerische Justiz rüstet auf gegen die „Letzte Generation“

„Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung dar!“: So verkündete es die Generalstaatsanwaltschaft München nach den Razzien in sieben Bundesländern. Darüber war in roter Schrift auch zu lesen, welche Strafverfolger hier aktiv sind: Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Kriminelle Vereinigung, Extremismus, Terrorismus ...

Die Justiz in Bayern rüstet auf gegen die „Letzte Generation“. So sehr, dass rechtsstaatliche Grundsätze keine Rolle mehr zu spielen scheinen. „Die letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung dar!“ Dabei hat die bayerische Justiz erstmal nur den Anfangsverdacht, dass Klimakleber der „Letzten Generation“ eine kriminelle Vereinigung gebildet haben.

Die Vorverurteilung lässt tief blicken

Die Bayern mussten dann auch schnell zurückrudern und zugeben, dass ihre Formulierung mit den Ausrufezeichen unzutreffend ist. Denn ob die sieben Mitglieder der „Letzten Generation“ tatsächlich eine kriminelle Vereinigung gebildet haben, das kann nur ein Gericht nach einem fairen Verfahren sagen und nicht bayerische Staatsanwälte: Eine Vorverurteilung und ein klarer Verstoß gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot.

Und diese Vorverurteilung lässt tief blicken. Auch in Brandenburg und Berlin prüft die Justiz den Vorwurf der kriminellen Vereinigung. In den meisten Fällen ein absurder Vorwurf: juristisch und politisch.

In juristischer und politischer Sicht ein absurder Vorwurf

Juristisch, weil sich die Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ in der Regel nicht zusammentun, um gezielt Straftaten zu begehen. Der Zweck des Klimaklebens ist, darauf aufmerksam zu machen, dass die Politik derzeit beim Klimaschutz versagt und dabei auch ihre rechtlichen Pflichten zum Klimaschutz verletzt.

Wenn Klimakleber dabei Staus verursachen, dann sind die nicht per se strafbar, eine höchstrichterliche Entscheidung zur Nötigung durch Klimaaktivisten steht nämlich noch aus. Der Gesetzgeber hatte mit dem Straftatbestand der kriminellen Vereinigung Andere vor Augen als politische Aktivisten: Mafia, organisiertes Verbrechen, Drogen und Menschenhandel.

Bei Staus durch Klimakleber kocht die Autofahrerseele

Wenn jetzt Klimaprotest von der Justiz kriminalisiert wird, dann kann man das eigentlich nur noch polit-psychologisch erklären. Das Autofahren ist und bleibt ein Fetisch in Deutschland. Staus, verursacht durch Raser und Unfälle, nehmen in der Regel alle hin. Bei Staus durch Klimakleber aber da kocht die Autofahrerseele.

Und hinter den Aggressionen gegen die „Letzte Generation“ steckt wahrscheinlich nichts anderes als ein schlechtes Gewissen. Denn natürlich ist der ungebremste Autokult Vielen mittlerweile unangenehm.

Wenn jetzt die Justiz, also Papa Staat mit dem scharfen Schwert des Strafrechts zuschlägt, dann folgt sie fast schon einem kindlichen Aggressionsbedürfnis. Ähnlich wie die Autofahrer, die den Aktivisten auf die Hände treten. Man könnte auch Klima sagen: Klimakleber als kriminelle Vereinigung zu verfolgen, ist auf jeden Fall kindisch.

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