Front Kamera eines Laptops (Foto: IMAGO, IMAGO / Panthermedia)

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So erkennt man Spionage-Geräte in der Wohnung

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AUTOR/IN
Peter Kolakowski
ONLINEFASSUNG
Carla Vinetta Richter

Einige Saugroboter und vernetzte Spielzeuge können ihre Besitzer ausspionieren. Die Bundesnetzagentur rät zur Vorsicht und gibt Hinweise, wie man solche Geräte erkennt.

Smart-Home-Produkte reichen mittlerweile vom Saugroboter bis hin zum vernetzten Spielzeug. Doch wer sich solche Dinge anschafft, holt sich mitunter ein trojanisches Pferd ins Haus, das seine Besitzer ausspionieren kann. Zum Beispiel mithilfe einer winzigen Kamera und einem Mikrofon. Die Bilder- und Tonaufnahmen werden dann an anonyme Empfänger versendet.

Fiete Wulff, Pressesprecher der Bundesnetzagentur in Bonn, warnt, dass das häufiger passiert als gedacht. Die Bundesnetzagentur recherchiert selbstständig nach Geräten, die auf solche Spionagetechnik überprüft werden. Aber es erreicht sie auch eine Menge an Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, deren Geräte dann untersucht werden.

Gesetzliche Lage

Solche Spionagegeräte, die heimlich Ton und Bewegtbilder aufnehmen und diese weiter versenden, sind in Deutschland nicht erlaubt. Jedoch gibt es bislang keine gesetzlich vorgeschriebenen, regulären Prüf- und Genehmigungsverfahren, die solche Geräte durchlaufen müssten. Um diese Gesetzeslücke zu füllen, wird die Bundesnetzagentur aktiv und kann die verbotenen Geräte bei Einfuhr vom Markt nehmen. Die Auswahl an solchen Geräten ist riesig.

Wir haben in den letzten Jahren vieles gesehen. Also zunächst mal klassische Spionageprodukte, Kugelschreiber oder eine Kreditkarte mit einem eingebauten Mikrofon. Das sind dann Geräte wie in einem James Bond Film.

Aber es gibt auch Geräte, die über eine versteckte Funktion verfügen, die ein Ausspionieren der Nutzer erst möglich macht. Zum Beispiel: Wecker, Wetterstationen, Rauchmelder, Duftspender, Hundefutterautomaten und viele mehr.

Frau sitzt am Laptop während ein Saugroboter saugt (Foto: IMAGO, IMAGO / Addictive Stock)
Die meisten Smart-Home Geräte unterstützen die Verbraucher im Alltag.

Solche Produkte sind in Deutschland immer dann verboten, wenn mit ihnen Gespräche einer anderen Person mitgehört oder Menschen beobachtet werden können – und zwar heimlich ohne dass der Betroffene es merkt und ein Zugriff auf die Daten aus der Ferne von Unbekannten möglich ist. Geräte wie Smartphones und Laptops, bei denen offensichtlich eine Kamera und ein Mikrofon verbaut sind, fallen aus diesem Verbot heraus.

Aktuell beliebt: vernetztes Spielzeug

Bei Eltern ist momentan vernetztes Spielzeug wie beispielsweise ein ferngesteuertes Auto mit versteckter Kamera, das sich mit dem Internet verbinden kann, besonders beliebt. Vor einiger Zeit sorgte die Kinderpuppe namens Cayla in Deutschland für Schlagzeilen. In die Puppe waren eine Kamera und ein Mikrofon verbaut, die alles in ihrer Umgebung aufnahmen und an die Server des US-amerikanischen Hersteller übertrugen.

Die interaktive Kinderpuppe "Cayla" wurde 2018 von der Bundesnetzagentur aus dem Verkehr genommen, weil sie die Nutzenden ausspioniert. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / Roland Weihrauch/dpa)
Die interaktive Kinderpuppe "Cayla" wurde 2018 von der Bundesnetzagentur aus dem Verkehr genommen, weil sie die Nutzenden ausspioniert.

Die Puppe wurde auf Betreiben der Bundesnetzagentur vom deutschen Markt genommen. Gleichwohl wird diese Puppe wie auch Puppen anderer Hersteller oder auch präparierte Spielzeugautos weiter im Internet angeboten und gekauft.

Auch andere Produkte wie Smart-Watches für Kinder wurden von der Bundesnetzagentur untersucht. Bei diesen Uhren können sich Eltern völlig unerkannt dazu schalten und alle Gespräche mithören, wie zum Beispiel den Schulunterricht.

Ein Junge spricht in seine Smartwatch. (Foto: IMAGO, IMAGO / PhotoAlto)
Eltern können teilweise über Smart-Watches aus der Ferne die Konversationen ihrer Kinder abhören.

Das sind Funktionalitäten, die erst mal ganz praktisch klingen und gleichzeitig ermöglichen sie, unerlaubte Dinge zu tun und zweitens sind sie dadurch auch verboten.

Vorsicht an alle Verbraucher

Die Bundesnetzagentur warnt Verbraucher nachdrücklich vor solchen Spionagegeräten und bittet, Produktbeschreibungen vor einem Kauf genau zu lesen. Verdächtige Schlüsselbegriffe sind z.B. "Voice und Video monitoring" oder "One-way conversation". Auch vor dem Kauf von GPS-Trackern, die über eine Abhörfunktion verfügen, rät die Bundesnetzagentur ab. Der Tracker kann nämlich aus der Ferne aktiviert werden und Gespräche des Benutzers mithören.

Die Bundesnetzagentur sorgt dafür, dass die Einfuhr solcher Produkte gestoppt wird und entsprechende Angebote im Internet gelöscht werden. 2021 wurden über 4.600 Produktangebote im Internet gelöscht, doppelt so viele wie im Jahr zuvor.

Wer sich unsicher ist, ob sie oder er selbst ein solches Spionagegerät besitzt oder wer sich vor dem Kauf eines Gerätes informieren will, der kann sich direkt an die Bundesnetzagentur in Bonn oder die nächste Verbraucherberatungsstelle wenden.

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