So viel sagen die Apps über die Gültigkeit aus
Natürlich müssen sich alle, deren Zertifikat jetzt abläuft, deswegen nicht neu impfen lassen. Es geht dabei um zwei verschiedene Dinge: Das eine ist die Immunisierung, also der Impfschutz, das andere ist die technische Gültigkeit des Zertifikats in den Apps. Diese läuft nach einem Jahr ab.
Das Ablaufdatum orientiert sich an der letzten Impfung oder dem letzten Genesennnachweis – alle Dreifach-Geimpften mit Booster haben also noch ein bisschen Zeit. Abgesehen davon, dass wir die Zertifikate momentan nicht brauchen, gibt es mehrere Möglichkeiten, um diese zu verlängern.
Möglichkeiten das Zertifikat zu verlängern
Nach Aussage des Bundesgesundheitsministeriums wird gerade an App-Updates gearbeitet, damit die Nutzer die Zertifikate durch einen einfachen Klick selbst verlängern können. Das soll wohl im Juni soweit sein.
Wer nicht so lang warten kann, zum Beispiel wegen einer Auslandsreise kann sich aber auch in der Apotheke mit seinen alten Impfunterlagen ein neues Zertifikat ausstellen lassen. Alte Bescheinigungen in der App löschen, neue einlesen – danach beträgt die Gültigkeit wieder 12 Monate. Diese macht sich nämlich nach Angaben des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg nicht am Impfdatum fest, sondern an der Ausstellung des Zertifikates in der Apotheke oder der Arztpraxis.

Es geht sogar noch einfacher: man weist sich einfach – so überhaupt nötig – mit dem alten Papierzertifikat aus. Da steht nämlich kein technisches Ablaufdatum drauf – das gibts nur in den Apps. Die Papierform ist auch wichtig für Auslandsreisen besonders in Länder außerhalb der Europäischen Union. Reisende nach Kanada oder in die USA haben nämlich die Erfahrung gemacht, dass die deutschen QR-Codes dort manchmal nicht lesbar sind. Daher sollte man sich bei solchen Reisen immer erkundigen, wie lange die letzte Impfung her sein darf, was ja auch eine Rolle spielen kann.
Apps aktualisieren
Wichtig ist außerdem die Corona-Apps auf dem neuesten Stand halten. Um ganz sicherzugehen kann zusätzlich der Impfpass und auch das ausgedruckte Zertifikat mitgenommen werden.

Noch ein Zusatztipp für alle, die sich eine Impfkarte im Scheckkartenformat in der Apotheke gekauft haben, um nicht aufs Telefon angewiesen zu sein: Die bildet nur den QR-Code ab, der auch in den Handy-Apps zu sehen ist, wenn die Gültigkeit des Originalzertifikats abläuft, muss sie also auch erneuert werden.