In Hamburg sollte eigentlich der erste Zivilprozess gegen Biontech wegen Impfschäden beginnen. Aufgrund eines Befangenheitsantrages, den der Anwalt der Klägerin jetzt eingereicht hat, wurde der Prozess allerdings kurzfristig verschoben.
150.000 Euro Schmerzensgeld
Laut Biontech soll der Fall die bundesweit erste mündliche Verhandlung in solch einem Verfahren wegen des Impfstoffs Comirnaty sein. Die Klägerin sagt, sie leide seit und infolge der Impfung an Beschwerden wie Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und
Schlafstörungen. Die Hamburger Klägerin ist Ärztin und will ein Schmerzensgeld von mindestens 150 000 Euro. Zusätzlich soll das Pharmaunternehmen auch alle materiellen Schäden ersetzen.
Wegen Impfschäden in Zusammenhang mit den Covid-19-Impfungen wurden bereits einige Anträge auf Versorgungsansprüche bewilligt. Die zahlt allerdings das jeweilige Bundesland. Bei diesem Prozess geht es um Schadensersatzforderungen gegen das Unternehmen Biontech direkt.
Was ist ein Impfschaden?
Das Infektionsschutzgesetz definiert einen Impfschaden als eine „über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“, also eine andauernde starke gesundheitliche Beeinträchtigung. Dass Impfstoffe, auch die Corona-Impfstoffe, zu solchen Beeinträchtigungen führen können, ist unbestritten.
Wer vermutet an einem solchen Impfschaden zu leiden, kann einen Antrag auf Versorgungsleistung stellen, von denen einige wenige bereits bewilligt wurden. Voraussetzung dafür ist, dass der vermutete Impfschaden mit großer Wahrscheinlichkeit ursächlich durch die Impfung ausgelöst wurde. Das erlaubt einen relativ großen Spielraum bei der Entscheidung. Anders ist das bei Zivilklagen gegen die Hersteller auf Schadensersatz.
Juristische Hürden sind hoch Impfschäden nach Corona-Impfung: Bisher nur wenige Klagen
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Wann wird ein Impfschaden anerkannt?
Zivilklagen gegen die Hersteller sind unabhängig von den Versorgungsleistungen und die Bewilligung einer Versorgungsleistung ist auch kein Hinweis darauf, dass eine Schadensersatzklage erfolgreich sein wird.
Denn dafür muss der ursächliche Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung zweifellos nachgewiesen werden. Eine Möglichkeit dafür ist den Mechanismus nachzuweisen, wie die Impfung die Erkrankung ausgelöst hat. Solche biochemischen Mechanismen zu entschlüsseln ist sehr schwer und im Einzelfall im Nachhinein praktisch unmöglich.
Im Fall der Narkolepsieerkrankungen nach einer Schweinegrippeimpfung mit dem Impfstoff Pandemrix ist es aber zum Beispiel gelungen, zu zeigen, welche biochemischen Vorgänge wohl zu den Erkrankungen geführt haben.

Eine andere Möglichkeit einen Impfschaden ursächlich mit einem Impfstoff in Verdingung zu bringen, ist durch die Häufigkeit. Erkrankungen treten in der Bevölkerung mit einer gewissen Häufigkeit andauernd auf und in einigen Fällen wahrscheinlich auch zufällig nach einer Impfung, ohne dass ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
Kann dann aber gezeigt werden, dass eine bestimmte Erkrankung nach der Impfung deutlich gehäuft auftritt, dann wird angenommen, dass es einen ursächlichen Zusammenhang gibt, auch wenn der genaue Mechanismus nicht bekannt ist.
Bei den mRNA-Impfstoffen gegen das Coronavirus hat sich zum Beispiel gezeigt, dass sich bei jungen Männern nach der Impfung Herzmuskelentzündungen häufen, die dann als Nebenwirkung in die Beipackzettel aufgenommen wurden.
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