Illustration einer gesunden Gebärmutter. (Foto: IMAGO, IMAGO / agefotostock)

Krebsbehandlung

Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs schützt vor Rückfall

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AUTOR/IN
Mirjam Stöckel
ONLINEFASSUNG
Lilly Zerbst, Leonie Kalscheuer

Das Humane Papillomvirus - kurz HPV - verursacht deutschlandweit jährlich über 4000 Fälle von Gebärmutterhalskrebs bei Frauen. Eine Impfung kann vorbeugen, sie ist aber auch zur Nachbehandlung sinnvoll.

Seit einigen Jahren gibt es bereits eine Impfung gegen das HP-Virus. Auch die Ständige Impfkommission Stiko empfiehlt sie ausdrücklich. Trotzdem sind nur knapp 50 Prozent der 15-jährigen Mädchen und bloß rund 5 Prozent der 15-jährigen Jungen in Deutschland dagegen geimpft – eine sehr schlechte Quote im internationalen Vergleich.

Doch die Impfung schützt nicht nur, wenn sie Kindern und Jugendlichen verabreicht wird. Die Impfung kann auch bei erwachsenen Frauen helfen, denen bereits schwere Zellveränderungen oder gar Krebs am Gebärmutterhals entfernt werden mussten – Das sind immerhin rund 56.000 jedes Jahr. Sie sind mit Impfung offenkundig besser vor einem Rückfall geschützt.

Mädchen wir geimpft  (Foto: IMAGO, IMAGO / MiS)
Knapp die Hälfte der 15-jährigen Mädchen sind gegen Gebärmutterhalskrebs geimpft. Auch Jungen empfiehlt die Stiko seit 2018 die Impfung.

HPV-Impfung ist auch nach einer Krebsoperation sinnvoll

Mutieren die Zellen am Gebärmutterhals hilft oft nur noch eins: Herausschneiden. Die sogenannte Konisation – das kegelförmige Ausschneiden des Gebärmutterhalses – ist für Frauen mit dem Befund "Vorstufe Krebs" oder gar einer Krebsdiagnose lebensrettend.

Vor einem Rückfall kann die HPV-Impfung helfen, die der Zellveränderung vorbeugen soll. Die Impfung kurz vor oder nach der Operation kann betroffene Frauen nämlich vor einem Rezidiv bewahren – also davor, erneut Zellveränderungen oder gar Krebs am Gebärmutterhals zu entwickeln. Das Alter der Betroffenen spielt dabei keine Rolle.

Grafik mit Krebs in Gebärmutter.  (Foto: IMAGO, IMAGO / agefotostock)
Geschwüren in der Gebärmutter können lebensgefährlich sein und müssen operativ entfernt werden. Eine HPV-Impfung ist eine gute Prävention, kann aber auch vor Rückfällen schützen.

Erste Studien bestätigen den Impferfolg bei Nachbehandlungen

Dr. Mathias Jenschke ist Oberarzt an der Frauenklinik der Medizinischen Hochschule Hannover und hat zehn Studien anderer Wissenschaftler in einer Meta-Analyse ausgewertet. Ohne HPV-Impfung nach der Konisation erlitten etwa acht Prozent der Frauen einen Rückfall, so Jentschke. Die Impfung senkt das Risiko deutlich: So haben der Studie zufolge Frauen, die vor oder nach er Konisation gegen HPV geimpft wurden, gegenüber Ungeimpften einen um 60 Prozent verbesserten Schutz vor einem Rezidiv.

Allerdings: Diese Zahlen basieren auf Studien, die nicht den höchsten wissenschaftlichen Qualitätsstandards entsprechen – das sagt Dr. Jenschke selbst. Sie müssen durch mehr Forschung untermauert werden. Die ersten sogenannten randomisiert-kontrollierte Studien laufen bereits. Fallen diese positiv aus – und das erwarten die meisten Fachleute – ist die Schutzwirkung der späten HPV-Impfung wissenschaftlich sauber bewiesen und verlässlich bezifferbar.

Nicht alle Krankenkassen unterstützt Impfung nach Konisation

Der Berufsverband der Frauenärzte empfiehlt die HPV-Impfung jetzt schon ausdrücklich allen Frauen, die wegen Zellveränderungen am Gebärmutterhals operiert werden müssen. Beispiel Uniklinik Freiburg: Hier werden laut Oberarzt Maximilian Klar jährlich rund 200 Konisationen durchgeführt – Tendenz steigend. Die Patientinnen werden vor dem Eingriff über die Möglichkeit einer HPV-Imfung informiert.

Das ist immer noch eine Einzelfallentscheidung. Aber wir unterstützen die Frauen und klären sie darüber auf.

Unterstützung gibt es in Form eines Schreibens an die Krankenkasse. Darin sprechen sich die Ärzte für die Impfung der betreffenden Patientin aus. Nur damit haben Frauen eine Chance, dass ihre Krankenkasse die Impfkosten von deutlich über 500 Euro trägt.

Doch selbst wenn Ärzte die Impfung schriftlich empfehlen, erstatten längst nicht alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die vorgestreckten Kosten zurück. Dazu sind sie auch nicht verpflichtet. Denn die Stiko hat bislang keine offizielle HPV-Impfempfehlung im Zusammenhang mit einer Konisation ausgesprochen.

Bei der Anmeldung beim Artz, Krankenkarte einlesen.  (Foto: IMAGO, IMAGO / Panthermedia)
Wenn die Stiko eine Impfung nicht als verpflichtend einstuft, muss eine Krankenkasse die anfallenden Koste nicht übernehmen.

Personalmangel bremst offizielle HPV-Impfempfehlung aus

Die Datenlage zur HPV-Impfung nach einer Konisation ist möglicherweise noch etwas dünn. Doch es gebe gute Evidenzen, dass sie sinnvoll ist, so Frauenärztin Dr. Marianne Röbl-Mathieu. Sie ist ehrenamtliches Mitglied der Stiko. Im Bezug auf die ausbleibende Impfempfehlung betont sie: "Es geht weniger darum, dass etwas fehlt. Sondern es geht eher darum, dass bisher nicht die Ressourcen da waren, um das entsprechend der Stiko-Arbeitsweise aufzuarbeiten".

Denn wo niemand ist, der die vorhandenen Daten entsprechend vorbereitet, können die allesamt ehrenamtlich arbeitenden Stiko-Mitglieder nichts prüfen und nichts bewerten. Neu ist dieses Flaschenhals-Problem nicht, aber es wird durch Corona verschärft.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kennt den Personalengpass in der Stiko-Geschäftsstelle und hat bereits vier neue Stellen besetzen lassen, zwei weitere sind ausgeschrieben. Mittelfristig rechnen Experten zwar durchaus mit einer offiziellen Stiko-Impfempfehlung, bis dahin bleiben betroffene Frauen aber auf den Kosten sitzen, falls die Krankenkasse nicht freiwillig zahlt.

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Mirjam Stöckel
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