Es gibt kein allgemeingültiges Hundegesetz. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln. Weitere Vorschriften stehen in den Gemeindesatzungen. Und die sind entscheidend.
Das heißt, dass sich ein Hundehalter vor jedem Ausflug schlau machen muss, was genau gilt.
Wer einen Hund hält, muss Hundesteuer bezahlen. Mainz führt das bundesweite Ranking des Steuerzahlerbundes mit 186 Euro im Jahr an. In Nieder-Olm müssen Hundehalter 45 Euro bezahlen. Nur ein Beispiel, wie unterschiedlich die Regelungen sind.
Das sind die wichtigsten Rechte und Pflichten bei der Hundehaltung
- Ein Hund hat das Recht auf artgerechte Haltung (im Tierschutzgesetz geregelt). Neben genügend Platz, Pflege, Essen und Trinken hat ein Hund auch das Recht auf soziale Kontakte mit Menschen und auch mit anderen Hunden, ebenso das Recht auf genügend Bewegung. Ein Spaziergang an der kurzen Leine ist nicht ausreichend.
- Hundekot muss beseitigt werden: Wer erwischt wird, muss ein Bußgeld bezahlen.
- An bestimmten Orten (z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Parks, in Gaststätten, in Fußgängerzonen) gilt Leinenpflicht. Aber dazu gibt es keine einheitlichen Vorgaben.
- Maulkorbpflicht: Eine allgemeine Pflicht besteht nicht. Sie gilt aber in der Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln, auch oft in Geschäften.
- Hundebesitzer haften für ihre Tiere. Sie müssen für den Schaden aufkommen, den ihr Hund verursacht hat.
- Für gefährlich geltende Hunde besteht in Rheinland-Pfalz eine Kennzeichnungspflicht. Eine Hundehaftpflichtversicherung und ein Sachkundenachweis (Hundeführerschein) ist ebenfalls verpflichtend bei der Haltung solch eines Listenhundes (Pitbullterrier, der Staffordshire Bullterrier und der American Staffordshire Terrier).
- Bei anderen Rassen besteht diese Pflicht nicht, eine Hundehaftpflicht halten aber auch Verbraucherschützer für sinnvoll.